Paraguay führt neue Regeln für den Einkommensnachweis bei der Daueraufenthaltsgenehmigung ein.

Paraguay hat neue einheitliche Regeln für den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz von Ausländern bei der Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung eingeführt, die am 6. Juli 2026 in Kraft treten.

Paraguay führt neue Regeln für den Einkommensnachweis bei der Daueraufenthaltsgenehmigung ein.
KI-generierte Illustration.

Die Nationale Migrationsdirektion (DNM) Paraguays hat neue Regeln für den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz von Ausländern festgelegt, die einen Antrag auf Daueraufenthalt im Land stellen. Die Änderung wurde durch die Verordnung DNM Nr. 407/2026 formalisiert, die am 6. Juli 2026 in Kraft tritt.

Die Vorschrift vereinheitlicht die dokumentarischen Kriterien für den Nachweis rechtmäßiger Lebensunterhaltsmittel und beseitigt Unterschiede, die zwischen den Verfahren nach dem Migrationsgesetz Nr. 6984/2022 und dem Mercosur-Aufenthaltsabkommen bestanden. Ziel ist es, die Verfahren zu ordnen und die Kontrollen über den Aufenthalt von Ausländern auf paraguayischem Gebiet zu stärken.

Antragsteller müssen nun Unterlagen vorlegen, die sowohl ihre Einkünfte als auch die tatsächliche Ausübung der angegebenen beruflichen, arbeitsrechtlichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit nachweisen. Die Verordnung legt 12 Kategorien zur Solvenznachweisführung detailliert fest, darunter Freiberufler, Angestellte, Remote-Arbeiter oder digitale Nomaden, Immobilieneigentümer, Rentner und Studenten, jeweils mit spezifischen Anforderungen.

Eine weitere Änderung entfernt die Angabe zum Beruf des Ausländers vom gedruckten Aufenthaltsausweis. Diese Daten bleiben jedoch im IT-System der DNM zu administrativen und Kontrollzwecken gespeichert.

Die neuen Anforderungen gelten nur für Verfahren, die ab dem Inkrafttreten am 6. Juli eingeleitet werden.

Quellen (1)

Aktualisiert: 26.06.2026, 09:04