Die Dirección Nacional de Migraciones (DNM) hat das vollständige Verfahren veröffentlicht, nach dem Ausländer, die Kinder paraguayischer Staatsbürger oder Ehepartner von Landesangehörigen sind, gemäß Gesetz Nr. 2193/2003 eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Paraguay beantragen können.
Der Prozess beginnt mit der Beantragung des Certificado de Repatriación (Rückkehrzertifikat), das von der Secretaría de Desarrollo para Repatriados y Refugiados Connacionais (SEDERREC) ausgestellt wird. Das Dokument ist kostenlos und kann online beantragt werden.
Im nächsten Schritt muss der Antragsteller die Cédula de Identidad Paraguaya (paraguayischer Personalausweis) beim Departamento de Identificaciones der Nationalpolizei beantragen. Nach Erhalt des Ausweisdokuments beträgt die Frist für die Beantragung der ständigen Aufenthaltserlaubnis bei der DNM maximal 90 Tage.
Wer über ein Certificado de Repatriación verfügt, ist von der Zahlung von Gebühren für das Verfahren zur ständigen Aufenthaltserlaubnis befreit. Dieser Vorteil gilt für Ausländer, die Kinder paraguayischer Staatsbürger sind, sowie für Ehepartner, die im Ausland geheiratet haben. Ohne das Zertifikat muss der Antragsteller die gesetzlich vorgesehenen Gebühren entrichten.
Zum Abschluss des Verfahrens ist eine beglaubigte Kopie des Aktenordners vorzulegen, der bei der Ausstellung des Personalausweises erstellt wurde, den gültigen paraguayischen Personalausweis – oder eine Anzeige bei Verlust oder Diebstahl – sowie das Certificado de Repatriación. Die DNM wies darauf hin, dass alle Dokumente im Original einzureichen sind, zusammen mit einer notariell beglaubigten Kopie, damit die Originale anschließend zurückgegeben werden können.
Weitere Informationen zu Anforderungen und Verfahren sind auf der offiziellen Website der DNM sowie auf den Seiten der SEDERREC und des Departamento de Identificaciones der Nationalpolizei verfügbar.
