Paraguayisches Gericht weist Habeas-data-Klage eines Geschäftsmannes gegen eine Zeitung ab und erklärt, dass ein Recht auf Vergessenwerden im Land nicht existiert

Das Berufungsgericht für Strafsachen in Paraguay hat einstimmig den Antrag auf Habeas Data des Unternehmers Iván Pergher Bruneta gegen die Zeitung Última Hora abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf Vergessenwerden in der paraguayischen Gesetzgebung nicht vorgesehen ist und dass Medien durch diese verfassungsrechtliche Klage nicht zur Löschung journalistischer Veröffentlichungen verpflichtet werden können.

Das Berufungsgericht für Strafsachen in Paraguay hat die Ablehnung eines Habeas-data-Antrag des Unternehmers Iván Pergher Bruneta gegen die Zeitung Última Hora bestätigt und damit einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen. Das Gericht stellte klar, dass ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden" in der paraguayischen Gesetzgebung nicht existiert.

Die Entscheidung fiel einstimmig durch die Richter Bibiana Benítez, José Agustín Fernández und Miryan Meza de López, die das Urteil des Strafrichters Darío Báez vom 17. April 2024 bestätigt hatten, mit dem die Klage bereits zuvor abgewiesen worden war.

Pergher Bruneta hatte gefordert, dass die Zeitung eine Veröffentlichung vom 3. Januar 2023 entfernen solle, die seiner Ansicht nach seine Ehre und seinen guten Ruf beeinträchtigte. Der Unternehmer machte geltend, dass der Bericht weiterhin Stigmatisierung und erneute Schuldzuweisungen hervorrufe, obwohl das mit dem Artikel verbundene Strafverfahren rechtskräftig eingestellt worden sei.

In der Begründung hob Richter José Agustín Fernández hervor, dass es eine Verwechslung zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und der Habeas-data-Klage gebe. „Es ist von wesentlicher Bedeutung, die konkrete Unterscheidung zwischen dem Recht auf Vergessenwerden und der Habeas-data-Klage hervorzuheben, und zwar aufgrund des Unterschieds in ihrer Rechtsnatur, der Voraussetzungen für die Zulässigkeit sowie der angestrebten Wirkungen", erklärte er.

Fernández erläuterte, dass das Recht auf Vergessenwerden ein „atypischer und nicht gesetzlich verankerter" Begriff im paraguayischen Rechtssystem sei und dass seine Verwendung als Ersatz für die Habeas-data-Klage, um die Löschung von Informationen aus Strafverfahren zu erreichen, rechtlich haltbar sei.

Richterin Miryan Meza fügte hinzu, dass der Habeas-data-Antrag außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 60 Tagen eingereicht worden sei und daher verspätet sei. Bibiana Benítez argumentierte ihrerseits, dass für eine erfolgreiche Klage die betreffenden Daten in amtlichen oder privaten Registern öffentlichen Charakters enthalten sein müssten, was bei einer Zeitung nicht der Fall sei.

Der Anwalt Juan Ángel Pane, Vertreter von Pergher, brachte vor, dass in Paraguay kein Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten existiere und die Anwendung der Habeas-data-Klage gegen Medien Bürgerrechte einschränke. Die Verteidigung der Zeitung, geführt von der Anwältin Cynthia Noemí Mendoza, wiederholte, dass das Medium kein amtliches oder privates Register öffentlichen Charakters darstelle.

Mit dieser Entscheidung unterstrich das Gericht, dass Medien nicht dazu verpflichtet werden können, journalistische Veröffentlichungen mittels Habeas-data-Klagen zu berichtigen oder zu entfernen, da sie nicht unter die in der verfassungsrechtlichen Garantie vorgesehene Kategorie öffentlicher oder privater Register öffentlichen Charakters fallen.

Quellen (1)

Aktualisiert: 14.06.2026, 07:10