Das paraguayische Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTESS) hat die Resolution Nr. 462/2026 veröffentlicht, die die verbindliche Einführung der Arbeitsinformationsbücher in digitaler Form regelt. Die Maßnahme, die Teil eines Modernisierungs- und Formalisierungsprozesses der Arbeitsregister ist, wird zwischen dem 17. und 28. August 2026 schrittweise umgesetzt, abhängig von der Arbeitgebernummer jedes Arbeitgebers.
Die Verordnung legt fest, dass alle Arbeitgeber, die im Arbeitgeberregister (ROP) mit Lohnpersonal eingetragen sind, monatlich die Arbeitsinformationsbücher in digitaler Form über das REOP-System des MTESS führen müssen. Zu den zu erfassenden Daten gehören der Eintritt des Arbeitnehmers, Vergütungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Weihnachtsgeld und sonstige Arbeitsbedingungen.
Die Bücher werden automatisch auf der Grundlage der vom Arbeitgeber übermittelten Meldungen erstellt und müssen bestätigt werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Sie stellen eine eidesstattliche Erklärung gegenüber der Arbeitsverwaltungsbehörde dar. Die Arbeitgeber können die Einträge innerhalb von 30 Kalendertagen nach der monatlichen Bestätigung berichtigen.
Die Resolution regelt die Bestimmungen des Artikels 206 des Arbeitsgesetzbuchs und des Dekrets Nr. 1989/2024, das die Vorschriften zur Eintragung in das ROP aktualisiert und die Verpflichtung zur Führung von Arbeitsregistern mit wesentlichen Daten des Arbeitsverhältnisses festlegt. Sie stützt sich auch auf das Gesetz Nr. 6822/2021, das elektronischen Dokumenten und Vertrauensdiensten für digitale Transaktionen Rechtsgültigkeit verleiht, sowie auf das Gesetz Nr. 6715/2021 über Verwaltungsverfahren, das die Nutzung elektronischer Mittel in der öffentlichen Verwaltung fördert.
Hinsichtlich der Sanktionen legt die Resolution fest, dass die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Führung und Bestätigung der Arbeitsinformationsbücher gemäß Artikel 385 des Arbeitsgesetzbuchs mit Geldstrafen von 10 bis 30 Mindestlöhnen geahndet wird, abhängig von der Anzahl der beim Arbeitgeber registrierten Arbeitnehmer. Die Sanktionen werden verhängt, wenn der Arbeitgeber die erforderlichen Meldungen zur Erstellung und Bestätigung der Bücher für die 12 Monate des Geschäftsjahres nicht vornimmt.
Darüber hinaus legt die Verordnung fest, dass die Arbeitsinformationsbücher mit elektronischen Sicherheitsmechanismen ausgestattet sind, die die Integrität und Authentizität der Informationen gewährleisten, und dass sie mit voller Rechtsgültigkeit aus dem REOP-System heruntergeladen werden können. Ab dem 1. Juni 2026 setzt die Ausstellung des Arbeitszeugnisses die Erfüllung der monatlichen Bestätigung der Bücher voraus.
Das MTESS wies darauf hin, dass die Zahlung von Geldstrafen die Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung entbindet, die Arbeitsinformationsbücher gemäß den geltenden Vorschriften zu führen und zu bestätigen.