Das Ministerio für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTESS) betonte, dass Arbeit an nationalen Feiertagen doppelt vergütet werden muss und erinnerte an die Regelung für den Feiertag am 12. Juni sowie den kommenden am 22. Juni.
Nach Artikel 234 des Arbeitsgesetzbuches hat jeder, der an einem Feiertag arbeitet, Anspruch auf eine 100%ige Zuschlagszahlung zum Gehalt. Die Vergütung muss zwingend in bar erfolgen und kann nicht durch einen Ausgleichstag ersetzt werden.
Das MTESS hob hervor, dass der Feiertag ein verpflichtender Ruhetag ist. Sollte das Unternehmen jedoch den Betrieb aufrechterhalten, muss es die Mitarbeiter darüber informieren, dass sie zur Arbeit erscheinen und die doppelte Vergütung erhalten.
Um Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten zu melden, stellt das Ministerium den WhatsApp-Kontakt (0993) 308-100, die Zentrale an der Ecke der Straßen Herrera und Paraguarí in Asunción sowie regionale Einheiten im ganzen Land zur Verfügung.
