In einem Interview mit dem Programm En Detalles des Senders ABC TV am Sonntag (17.) bezeichnete der Präsident des Obersten Wahlgerichtshofs (TSJE), Jorge Bogarín, die Kritik am elektronischen Wahlsystem als Teil einer Angriffskampagne, die sich nicht nur gegen die Maschinen, sondern gegen die Institution selbst richte. Bogarín erklärte, das System sei bei den Kommunalwahlen 2021 und den allgemeinen Wahlen 2023 erfolgreich eingesetzt worden, und die Wahljustiz sei bereit, bei den parteiinternen Vorwahlen am 7. Juni „saubere, klare und transparente“ Wahlveranstaltungen zu organisieren.
Der Minister räumte das Recht ein, das System in Frage zu stellen, warnte jedoch, dass „Verleumdung oder Beleidigung“ der Institution nicht akzeptabel seien. Seiner Ansicht nach stecke hinter der Kritik der Versuch, das mit dem Gesetz Nr. 6.318/2019 eingeführte Modell offener Listen, Vorzugsstimmen und elektronischer Wahlurnen anzugreifen. Bogarín betonte, dass jede Änderung des Wahlmodells im Nationalkongress diskutiert werden müsse, nicht beim TSJE, der lediglich die geltende Gesetzgebung anwende. „Wir sind keine Fanatiker dieses Systems“, erklärte er, warnte jedoch, dass eine Rückkehr zum vorherigen Schema einen „Rückschritt“ bedeuten würde.
Der Präsident des TSJE räumte auch Mängel in der institutionellen Kommunikation ein und erklärte: „Was nicht informiert wird, ist, als ob es nicht getan würde.“ Er kündigte eine Umstrukturierung der Kommunikationsstrategie der Wahljustiz an, um die technischen Verfahren und Sicherheitsmaßnahmen der Maschinen zu erläutern.
Fausto Von Streber, Direktor für Informations- und Kommunikationstechnologien des TSJE, erläuterte die Sicherheitsmechanismen, die in den elektronischen Stimmzetteln und dem in jedem Wahlprotokoll integrierten RFID-Chip implementiert sind. Ihm zufolge fungiert der Chip als Datenspeichergerät und kann nur dann eine gültige Stimme erzeugen, wenn er durch die am entsprechenden Tisch aktivierte Wahlurne läuft. Das System überprüft die Authentizität des Chips, bevor es die Stimmabgabe zulässt. Von Streber erklärte, die im Chip gespeicherten Daten seien verschlüsselt und der Verschlüsselungsschlüssel variiere je nach Maschine, Berechtigungsnachweis und anderen Identifikationselementen des Wahlprozesses.
Der Direktor erinnerte daran, dass eine ähnliche Technologie zuvor in Argentinien eingesetzt wurde, wo aufgrund der Möglichkeit eines Fernauslesens der Informationen Fragen aufkamen. Angesichts dieser Vorgeschichte erklärte Von Streber, dass Paraguay die Integration von Verschlüsselungsmechanismen gefordert habe, um externen Zugriff auf die im Chip enthaltenen Daten zu verhindern.
Trotz der Erläuterungen bestehen in politischen und technischen Kreisen weiterhin Zweifel an der vollständigen Überprüfbarkeit und Transparenz des Systems, insbesondere angesichts der bevorstehenden Vorwahlen, die das Vertrauen der Bevölkerung in die elektronische Stimmabgabe erneut auf die Probe stellen werden.