Der Strafprozess gegen Hernán David Rivas geht in die Endphase: Die Staatsanwaltschaft wird am 21. September ihr Schlussplädoyer halten, die Urteilsverkündung ist für den 24. September um 13:30 Uhr vor dem Schwurgericht angesetzt. Nach den abschließenden Stellungnahmen müssen die Richter María Fernanda García de Zúñiga, Juan Carlos Zárate und Yolanda Portillo über eine Verurteilung oder einen Freispruch entscheiden.
Rivas, ehemaliger Senator der Colorado-Partei (ANR) und dem Flügel Honor Colorado des Ex-Präsidenten Horacio Cartes nahestehend, machte von seinem verfassungsmäßigen Schweigerecht Gebrauch und wird im weiteren Verfahren keine Aussage machen. Der Prozess dreht sich um den Verdacht, Rivas habe einen unrechtmäßig erworbenen Hochschulabschluss genutzt – ein Fall, der zu seinem Ausscheiden aus dem Senat führte.
Als letzter Zeuge sagte Éver Ortiz Torres aus, der Rivas während seines Jurastudiums in Ciudad del Este zwischen 2009 und 2015 kennengelernt haben will. Er gab an, sich an den ehemaligen Senator aus Vorlesungen zu erinnern, die dreimal wöchentlich stattfanden, konnte jedoch keine gemeinsamen Fächer, Dozenten oder Prüfungen benennen.
Ortiz Torres berichtete, Rivas Jahre später bei einer politischen Veranstaltung der Colorado-Partei in Fernando de la Mora wiedererkannt zu haben, die vor der Pandemie stattfand. Auf Nachfrage der Richter erklärte er, sich vor allem an das Gesicht und die Ohren des Angeklagten zu erinnern, den er als „schlank“ beschrieb.
Seine eigene akademische Laufbahn warf ebenfalls Fragen auf: Ortiz Torres gab an, sein Jurastudium abgeschlossen und 2016 eine Diplomarbeit über Auslieferungsrecht verfasst zu haben. Zudem habe er 2015 ein Ingenieurstudium in San Lorenzo begonnen, um seinen Bruder zu begleiten. Er berichtete, sich für die Ausstellung seines Diploms an einen ehemaligen Universitätsmitarbeiter gewandt und die Anerkennung persönlich beim Bildungsministerium beantragt zu haben.
Staatsanwältin Patricia Sánchez erklärte, die Staatsanwaltschaft prüfe, die Akten an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, um mögliche falsche Zeugenaussagen zu untersuchen. Sie räumte ein, dass die Aussagen Widersprüche enthielten, nannte jedoch keine Namen und wollte vor den Schlussplädoyers nicht bewerten, ob Vorsatz oder lediglich ein Irrtum vorlag.
Nach Artikel 242 des paraguayischen Strafgesetzbuchs drohen bei vorsätzlicher falscher Zeugenaussage bis zu zehn Jahre Haft. Bei fahrlässigem Handeln kann die Strafe bis zu zwei Jahre betragen oder durch eine Geldstrafe ersetzt werden. Eine mögliche Ermittlung hängt von der Bewertung der Beweise durch das Gericht sowie von der Anwendung rationaler Beurteilungskriterien auf die Zeugenaussagen ab.
