Abgeordnetenkammer entscheidet über Gesetzesentwurf zur polizeilichen Nutzung privater Überwachungskameras

Die Abgeordnetenkammer Paraguays entscheidet am kommenden Dienstag, ob sie auf dem Gesetzentwurf beharrt, der der Polizei Zugang zu privaten Sicherheitskameraaufnahmen gewährt – obwohl der Senat das Vorhaben bereits abgelehnt hat.

Abgeordnetenkammer entscheidet über Gesetzesentwurf zur polizeilichen Nutzung privater Überwachungskameras

Die Abgeordnetenkammer Paraguays muss am kommenden Dienstag, dem 11. August, entscheiden, ob sie auf einem Gesetzentwurf beharrt oder ihn endgültig zu den Akten legt. Der Entwurf, eingebracht vom Abgeordneten der Colorado-Partei Yamil Esgaib, würde der Nationalpolizei Zugang zu Aufnahmen privater Sicherheitskameras gewähren. Der Senat hat das Vorhaben bereits abgelehnt.

Der Gesetzentwurf „zur Regelung der Nutzung von Videokameras durch die Sicherheitskräfte unter Bürgerbeteiligung“ sieht vor, dass die Installation von Kameras, die auf öffentliche Straßen oder Plätze gerichtet sind, einer vorherigen Genehmigung der Nationalpolizei bedarf. Zwar sind private Überwachungssysteme innerhalb von Wohnhäusern von dieser Pflicht ausgenommen, doch verpflichtet der Text die Eigentümer, den Behörden auf Anfrage Zugang zu den Aufnahmen zu gewähren.

Der Entwurf legt weder Fristen für die Speicherung der Aufnahmen fest noch sieht er klare Sanktionen für Bürger vor, die die Herausgabe verweigern. Die im Text genannten Strafbestimmungen gelten ausschließlich für Polizisten, die Aufnahmen von Dritten manipulieren oder weitergeben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die unbegrenzte Speicherdauer der Aufnahmen durch den Staat. Bürger müssten ein Habeas-Data-Verfahren einleiten, um die Löschung des Materials zu beantragen.

Der Entwurf enthält eine Stellungnahme, die die Ablehnung durch den Senat unterstützt, und muss bis zum 18. August behandelt werden. Wird er bis dahin nicht abschließend beraten, gilt er als abgelehnt.

Kritiker befürchten, dass das Gesetz den Einsatz privater Kameras für eine flächendeckende Überwachung ohne konkreten rechtlichen Anlass ermöglichen könnte – eine Praxis, die an die Methoden der Diktatur unter Alfredo Stroessner erinnert, nun jedoch mit moderner Technik statt menschlicher Spitzel. Die Sorge wird durch den aktuellen politischen Kontext verstärkt, in dem unabhängig nicht bestätigte Vorwürfe über angebliche Verfolgung von Oppositionellen kursieren.

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Quellen (1)

Aktualisiert: 09.08.2026, 01:00