TSJE verteidigt Sicherheit der Chips in Wahlmaschinen für die Vorwahlen am 7. Juni

Angesichts von Fragen zum elektronischen Wahlsystem erläuterte der Oberste Wahlgerichtshof (TSJE) die Sicherheitsmechanismen der RFID-Chips in den Stimmzetteln, einschließlich Verschlüsselung und Validierung, um Betrug bei den parteiinternen Vorwahlen am 7. Juni zu verhindern.

Der Oberste Wahlgerichtshof (TSJE) verteidigte die Sicherheit des elektronischen Wahlsystems angesichts von Kritik im Vorfeld der für den 7. Juni angesetzten parteiinternen Vorwahlen. Der Direktor für Informations- und Kommunikationstechnologien der Behörde, Fausto von Streber, erklärte, dass jeder elektronische Stimmzettel einen RFID-Chip enthält, der als Datenspeichergerät fungiert und nur eine gültige Stimme ermöglicht, wenn er mit der entsprechenden Wahlmaschine am Wahltisch interagiert.

Von Streber sagte, dass das System vor der Freigabe der Stimme die Authentizität des Chips überprüft, um Unregelmäßigkeiten oder Manipulationsversuche zu verhindern. Er fügte hinzu, dass die auf dem Chip gespeicherten Informationen verschlüsselt sind und die Verschlüsselungsschlüssel je nach Prozesselementen wie der verwendeten Maschine und den für die Wahl freigeschalteten Anmeldeinformationen variieren.

Der Beamte erinnerte daran, dass eine ähnliche Technologie zuvor in Argentinien eingesetzt wurde, wo Kritik aufgrund der Möglichkeit des Fernauslesens der auf den Chips enthaltenen Daten aufkam. Aufgrund dieser Vorgeschichte verlangte Paraguay die Integration zusätzlicher Sicherheits- und Verschlüsselungsmechanismen, um externen Zugriff auf die Informationen zu verhindern, so Von Streber.