Die DNIT hat eine Reihe von Prüfungen eingeleitet, die sich gegen Unternehmen richten, die Gewinne als Rückbehaltsreserven gehalten haben sollen, um die Ausschüttung von Dividenden zu vermeiden und damit die Steuerzahlung aufzuschieben. Die Überprüfungen sind durch Datenabgleiche und interne Revisionen der Behörde selbst zustande gekommen.
Diese Maßnahme wird im Rahmen der Anwendung der Resolution Nr. 49 durchgeführt, die im März 2026 erlassen wurde und neue Leitlinien für die Nachverfolgung der Entwicklung von in den Unternehmen verbleibenden, einbehaltenen Gewinnen vorschreibt, insbesondere jener, die als Rückbehaltsreserven ausgewiesen sind. Diese Mittel stammen aus einem Teil der Gewinne, den die Gesellschafter oder Aktionäre innerhalb des Unternehmens verbleiben lassen, auch wenn hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Sie können genutzt werden, um das Vermögen zu schützen, Investitionen zu finanzieren, den Betrieb auszuweiten oder den Kapitalbedarf zu decken.
Solange das Geld als Rücklage verbucht und nicht an die Eigentümer ausgeschüttet wird, entsteht keine Pflicht zur Zahlung der Abgabe auf Dividenden und Gewinne (IDU). Die DNIT hat klargestellt, dass die Kontrollen nicht darauf abzielen, die Unternehmen an der Nutzung dieses Instruments zu hindern, sondern festzustellen, ob diese einen legitimen betrieblichen Zweck erfüllen oder ob sie über einen längeren Zeitraum einbehalten werden, um der Aufteilung der Gewinne und der Zahlung der entsprechenden Steuer zu entgehen.
Bei Unternen, bei denen Verstöße nachgewiesen werden, können Steuerprüfungsverfahren eingeleitet werden. Die Steuerverwaltung wird die Herkunft der Reserven, die Dauer ihrer Ansammlung und die Verwendung des Geldes prüfen. Die Behörde hat weder Namen noch die Zahl der von den Revisionen betroffenen Unternehmen bekannt gegeben, sondern lediglich mitgeteilt, dass die Unregelmäßigkeiten in bestimmten Branchen durch interne Kontrollen und Informationsabgleiche festgestellt wurden.
