Hund oder Katze nach Paraguay bringen: SENACSA-Regeln für die Einreise

Für ein bis fünf Haushunde oder Hauskatzen verlangt Paraguay den Begleittierweg mit originalem internationalem Veterinärzertifikat. Entscheidend sind unter anderem klinische Untersuchung, gültige Tollwutimpfung, die 21-Tage-Frist nach einer Erstimpfung und eine Behandlung gegen innere und äußere Parasiten; ab sechs Tieren gilt die Verbringung als kommerzielle Lebendtier-Sendung.

Hund oder Katze nach Paraguay bringen: SENACSA-Regeln für die Einreise

Wer mit einem Hund oder einer Katze nach Paraguay reist, sollte die Vorbereitung vom Ausstellungsdatum des Certificado Veterinario Internacional (CVI) rückwärts planen. Die SENACSA wendet für Begleittiere die sanitären Garantien der MERCOSUR-Resolution 20/2024 an.

Der Begleittierweg gilt für Haushunde und Hauskatzen. Bei ein bis fünf Tieren kann dieser Rahmen genutzt werden; sechs oder mehr Tiere behandelt SENACSA als kommerzielle Lebendtier-Sendung. Andere Tierarten brauchen einen eigenen, artspezifischen Weg.

Das zentrale Dokument: das originale CVI

Die Tiere müssen von einem originalen internationalen Veterinärzertifikat begleitet werden, das von der zuständigen Veterinärbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde. Das CVI bestätigt die im MERCOSUR-Rahmen verlangten Gesundheitsanforderungen. Bei der Einreise wird es zusammen mit dem Tier der SENACSA-Kontrolle vorgelegt.

Das CVI gilt grundsätzlich 60 Kalendertage ab Ausstellung, solange die darin bescheinigte Tollwutimpfung gültig bleibt. Das Original bleibt nach der MERCOSUR-Regel beim Eigentümer oder der verantwortlichen Person und wird am Grenzpunkt nicht dauerhaft einbehalten.

Die Gesundheitsfristen vor Ausstellung

Klinische Untersuchung. Das Tier muss innerhalb der zehn Tage vor Ausstellung des CVI klinisch untersucht worden sein. Bescheinigt wird, dass keine klinischen Zeichen infektiöser, ansteckender oder parasitärer Erkrankungen vorliegen und das Tier transportfähig ist.

Tollwut. Hunde und Katzen ab 90 Tagen benötigen eine gültige, zugelassene Tollwutimpfung. Nach der ersten Tollwutimpfung müssen vor der Reise mindestens 21 Tage vergehen. Wird erst nach Ablauf der vorherigen Impfdeckung erneut geimpft, behandelt die MERCOSUR-Regel diese Impfung wieder wie eine Erstimpfung. Eine Auffrischung innerhalb einer lückenlos gültigen Impfperiode wird dagegen ohne neue 21-Tage-Wartezeit wirksam.

Tiere unter 90 Tagen. Für ein noch nicht gegen Tollwut geimpftes Tier unter 90 Tagen muss das CVI das Alter und die erforderliche Erklärung bzw. epidemiologische Grundlage enthalten, dass in den vorherigen 90 Tagen kein Kontakt zu einem Fall urbaner Tollwut bestand.

Parasiten. Innerhalb der 15 Tage vor Ausstellung des CVI muss eine Behandlung mit zugelassenen Breitbandmitteln gegen innere und äußere Parasiten erfolgt sein. Produkt, Wirkstoff und Datum gehören in die Zertifizierung.

Identifikation und Mikrochip

Die konkrete Identifikationspflicht kann vom einreisenden Mitgliedstaat festgelegt werden. Wird ein Mikrochip verwendet, verlangt die MERCOSUR-Regel Kompatibilität mit ISO 11784/11785 und die Angabe seiner Position im CVI. Reisende sollten deshalb die aktuelle SENACSA-Anweisung prüfen, wenn die Identifikation für ihren Fall relevant ist.

Beispiel: Reise am 30. September

Angenommen, die Einreise ist für den 30. September geplant. Ein Tier wird erstmals gegen Tollwut geimpft. Dann sollte die Erstimpfung so früh liegen, dass vor der Reise mindestens 21 Tage vollständig verstrichen sind; eine Impfung erst wenige Tage vor dem Flug reicht nicht. Für ein am 28. September ausgestelltes CVI kann die antiparasitäre Behandlung beispielsweise am 20. September und die klinische Untersuchung am 25. September erfolgen: Beide Termine liegen innerhalb der jeweiligen 15- bzw. 10-Tage-Fenster. Entscheidend ist nicht dieses Beispieldatum, sondern dass jede tatsächliche Frist vom eigenen CVI- und Reisetag rückwärts geprüft wird.

Ankunft in Paraguay

  1. Originales CVI und Impfunterlagen griffbereit halten.
  2. Tier und Dokumente am Einreiseort dem SENACSA-Veterinärinspektor vorlegen.
  3. Dokumenten- und Gesundheitskontrolle ermöglichen.
  4. Etwaige zusätzliche, rechtmäßig angeordnete Sanitätsmaßnahmen befolgen.

Bei Nichterfüllung kann die zuständige Behörde je nach Fall Zurückweisung, Rücksendung, Zurückhaltung oder eine andere Sanitätsmaßnahme anordnen; Kosten und Verluste können dem Eigentümer zufallen. Die MERCOSUR-Regel erlaubt dem Einreisestaat außerdem, ein Tier zurückzuweisen, bei dem zuvor Leishmaniose diagnostiziert wurde.

Fluggesellschaft und Grenzbehörde getrennt halten

Das CVI entscheidet nicht, ob eine Fluggesellschaft das Tier in Kabine, Frachtraum oder als Cargo akzeptiert. Transportbox, Buchung, Gewicht, Rassebeschränkungen und Airline-Fristen sind Beförderungsregeln. Umgekehrt ersetzt eine bestätigte Tierbuchung bei der Airline nicht die SENACSA- und CVI-Anforderungen.

Reisecheckliste

  • Tierart und Anzahl bestätigen;
  • bei sechs oder mehr Tieren die kommerzielle Route mit SENACSA klären;
  • Tollwut-Impfkette prüfen, einschließlich 21 Tagen nach Erstimpfung;
  • antiparasitäre Behandlung im 15-Tage-Fenster planen;
  • klinische Untersuchung im 10-Tage-Fenster planen;
  • originales CVI bei der zuständigen Behörde des Exportlandes beschaffen;
  • 60-Tage-Gültigkeit des CVI und fortbestehende Tollwutgültigkeit kontrollieren;
  • Airline-Regeln separat erfüllen.

Wer diese Fristen rückwärts vom geplanten CVI-Ausstellungs- und Reisetag plant, vermeidet den häufigsten Fehler: ein formal vorhandenes Zertifikat, dessen Impf- oder Behandlungsdaten die Einreisebedingungen nicht erfüllen.

Zuletzt geprüft

9. September 2026. SENACSA weist Einreisende aktuell ausdrücklich an, die sanitären Garantien der MERCOSUR-Resolution 20/2024 einzuhalten. Das MERCOSUR-Normregister führt Paraguay bei derselben Resolution derzeit noch als „nicht inkorporiert“; dieser Leitfaden beschreibt daher die aktuell veröffentlichte SENACSA-Einreisepraxis und macht keine weitergehende Aussage über den formalen Inkorporationsstatus. Neu zu prüfen ist er, wenn SENACSA oder MERCOSUR die angewandten Anforderungen, die Fünf-Tiere-Grenze, CVI-Gültigkeit, Tollwutregeln, Behandlungsfenster oder Identifikationsanforderungen ändert.

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Quellen (4)

Aktualisiert: