Was Reisende zollfrei nach Paraguay mitbringen dürfen – und wann die Freigrenze nicht hilft

Bei der Einreise nach Paraguay gelten derzeit Freigrenzen von 1.000 US-Dollar auf dem Luft- und Wasserweg sowie 300 US-Dollar an Landgrenzen. Für Einkäufe im Duty-free-Shop bei der Einreise kommen bis zu 500 US-Dollar hinzu. Doch der Warenwert ist nur ein Teil der Prüfung: Menge, Art und Zusammenstellung können auch unterhalb der Freigrenze auf eine kommerzielle Einfuhr hindeuten. Geldbeträge ab einschließlich 10.000 US-Dollar müssen nach der aktuellen DNIT-Anweisung über eDAV deklariert werden.

Was Reisende zollfrei nach Paraguay mitbringen dürfen – und wann die Freigrenze nicht hilft

Ein Flugreisender kann derzeit Waren im Wert von bis zu 1.000 US-Dollar zollfrei nach Paraguay mitbringen. Wer auf dem Landweg einreist, hat dagegen nur eine Freigrenze von 300 US-Dollar. Hinzu können bis zu 500 US-Dollar für Einkäufe im Duty-free-Shop bei der Einreise kommen.

Diese Zahlen beantworten jedoch nur die erste Zollfrage. Auch Waren unterhalb der Freigrenze können beanstandet werden, wenn Menge, Art oder Zusammenstellung auf einen Weiterverkauf hindeuten.

Die aktuellen Freigrenzen

In ihrer Reiseinformation vom 4. Februar 2026 nennt die Dirección Nacional de Ingresos Tributarios (DNIT) folgende Beträge für andere Waren im Reisegepäck:

Art der Einreise Freigrenze
Luft- oder Wasserweg Bis zu 1.000 USD
Landgrenze Bis zu 300 USD
Duty-free-Einkäufe bei der Einreise Zusätzlich bis zu 500 USD

Die Freigrenze von 1.000 US-Dollar für Einreisen auf dem Luft- oder Wasserweg ist besonders erwähnenswert, weil auf älteren staatlichen Informationsseiten teilweise noch 500 US-Dollar genannt werden. Für eine bevorstehende Reise sollte deshalb die neuere DNIT-Mitteilung vom 4. Februar 2026 herangezogen und kurz vor der Einreise erneut überprüft werden.

Was zusätzlich als persönlicher Reisegegenstand gilt

Die DNIT führt unter anderem Kleidung, Bücher, persönlichen Schmuck, Kameras, Mobiltelefone, persönliche Computer, Kinderwagen, Rollstühle und individuell genutzte Sportausrüstung als abgabenbefreite Reisegegenstände auf.

Das bedeutet allerdings nicht, dass beliebig viele Geräte derselben Art als persönliche Gegenstände gelten. Ein benutztes Mobiltelefon und ein persönlicher Laptop sind leicht als Reiseausstattung erkennbar. Mehrere originalverpackte Telefone können dagegen eine andere Bewertung auslösen.

Warum die Freigrenze keine automatische Freigabe garantiert

Nach den Regeln für Reisegepäck müssen die Gegenstände für den persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenke bestimmt sein. Ihre Menge, Art und Vielfalt dürfen keinen kommerziellen oder industriellen Zweck vermuten lassen.

Dadurch entstehen zwei getrennte Prüfungen:

  1. Liegt der Gesamtwert innerhalb der anwendbaren Freigrenze?
  2. Wirken die Waren tatsächlich wie Reisegepäck oder wie Handelsware?

Ein Reisender kann die erste Prüfung bestehen und an der zweiten scheitern. Zehn gleiche Elektronikartikel können trotz eines niedrigen angegebenen Gesamtwerts kommerziell wirken. Ein einzelner teurer Gegenstand ist umgekehrt nicht automatisch Handelsware; er kann jedoch die Wertfreigrenze überschreiten.

Es gibt keine verlässliche allgemeine Regel wie „bis zu fünf Geräte gelten als privat“. Die Zollbehörde kann Verpackung, Produktart, Anzahl, Gesamtzusammenstellung und die Umstände der Reise berücksichtigen.

Drei Beispiele

Ein Laptop für 900 USD bei Einreise per Flugzeug

Der Betrag liegt innerhalb der veröffentlichten Freigrenze von 1.000 US-Dollar. Handelt es sich erkennbar um einen persönlichen Computer, führt die DNIT diesen außerdem als persönlichen Reisegegenstand auf. Rechnung und Zahlungsnachweis sollten dennoch aufbewahrt werden.

Sechs originalverpackte Mobiltelefone im Auto

Bei der Einreise über Land gilt eine Freigrenze von 300 US-Dollar. Unabhängig vom angegebenen Wert kann die Anzahl identischer, verkaufsfertiger Geräte eine kommerzielle Einfuhr vermuten lassen.

Ein Einkauf im Duty-free-Shop

Die DNIT beschreibt für Einkäufe in einem Duty-free-Shop bei der Einreise eine zusätzliche Freigrenze von 500 US-Dollar. Die Ware bleibt dennoch Teil der Gepäckkontrolle und kann bei kommerziellem Erscheinungsbild oder bestehenden Einfuhrbeschränkungen überprüft werden.

Wann der rote Ausgang „Waren anzumelden“ vorgesehen ist

Reisende sollen nach der aktuellen DNIT-Anweisung den roten Ausgang benutzen, wenn sie:

  • die anwendbare Freigrenze überschreiten;
  • Waren mit möglichem kommerziellem Zweck mitführen;
  • beschränkte Waren transportieren, für die eine Genehmigung erforderlich ist;
  • deklarationspflichtiges Bargeld oder andere erfasste Geldinstrumente mitführen.

Falls Waren zurückgehalten werden, stellt der Zoll nach Angaben der DNIT einen Beleg aus. Für die Regularisierung nennt die Behörde eine Frist von höchstens 90 Tagen. Dafür können ein Zollagent, Einfuhrabgaben und Genehmigungen anderer Behörden erforderlich sein. Die Frist garantiert nicht, dass jede zurückgehaltene Ware später eingeführt werden darf.

Und was gilt für Bargeld?

Nach der DNIT-Mitteilung vom 4. Februar 2026 müssen Bargeld, andere Währungen und erfasste Geldinstrumente ab einem Gesamtwert von 10.000 US-Dollar einschließlich über die elektronische Reiseerklärung eDAV deklariert werden. Das System erzeugt einen QR-Code zur Vorlage bei der Zollbehörde.

Eine SEPRELAD-Veröffentlichung aus dem Jahr 2024 sprach enger von Beträgen über 10.000 US-Dollar. Wer genau 10.000 US-Dollar mitführt, sollte der neueren operativen DNIT-Anweisung folgen und deklarieren.

Die Deklaration ist keine Steuer und kein generelles Verbot, größere Beträge zu transportieren. Reisende sollten jedoch Nachweise zur Herkunft, zum Eigentümer und zum vorgesehenen Verwendungszweck des Geldes bereithalten.

Vor der Einreise

  • Die passende Freigrenze nach dem Reiseweg bestimmen.
  • Duty-free-Einkäufe getrennt erfassen.
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise aufbewahren.
  • Prüfen, ob Anzahl und Zusammenstellung kommerziell wirken könnten.
  • Genehmigungspflichten für Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Medikamente, Waffen und andere beschränkte Waren gesondert prüfen.
  • Geldbeträge in verschiedenen Währungen zusammenrechnen und ab 10.000 US-Dollar eDAV benutzen.

Zuletzt geprüft: 16. September 2026. Freigrenzen und Verfahrenshinweise beruhen auf der DNIT-Mitteilung vom 4. Februar 2026. Da Reisebestimmungen geändert werden können, sollten die offiziellen Angaben kurz vor der Grenzüberquerung erneut kontrolliert werden.

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Quellen (7)

Aktualisiert: