Oberster Gerichtshof Paraguays weist Klage von Kattya González gegen Ausschluss aus dem Senat ab

Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Paraguays hat mit sechs gegen drei Stimmen die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Senatorin Kattya González gegen ihren Ausschluss aus dem Senat im Februar 2024 abgelehnt, da das Gericht laut Urteil nicht in die Disziplinarmaßnahmen der Legislative eingreifen könne. Der Fall hat eine größere Bedeutung, da er einen Präzedenzfall für das Gleichgewicht der Gewalten und die Rechtssicherheit in Paraguay schaffen könnte, was Auswirkungen auf die institutionelle Stabilität und die Rechtsstaatlichkeit des Landes hat.

Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von Paraguay soll bereits über die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Senatorin Kattya González gegen ihren Ausschluss aus dem Senat im Februar 2024 abgestimmt haben. Nach Angaben von González selbst stimmten sechs Richter gegen die Klage und drei dafür, was bedeutet, dass keine Mehrheit für die Aufhebung des Mandatsverlustes zustande kam.

Das zentrale Argument des Gerichts sei die fehlende gerichtliche Überprüfbarkeit der Handlungen der Legislative, das heißt, das Gericht würde nicht in die Begründung des Disziplinarrechts eintreten, das der Senat und die Abgeordnetenkammer über ihre Mitglieder ausüben. Die ehemalige Senatorin behauptet jedoch, das Gericht hätte eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung des ordentlichen Verfahrens durchführen können, da es sich um eine verfassungsrechtliche Garantie handele.

González reichte die Klage Ende Februar 2024 ein und stellte seitdem neun Eilanträge, um das Gericht zu einer Stellungnahme zu bewegen. Das Ergebnis der lang erwarteten Entscheidung könnte jederzeit bekannt gegeben werden, mitten in der Zeit der internen Wahlen und während die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Weltmeisterschaft gerichtet ist.

Die ehemalige Gesetzgeberin ist der Ansicht, dass ihr Fall bereits keine praktische Wirkung einer Wiedereinsetzung mehr habe, da seit dem Mandatsverlust mehr als zwei Jahre vergangen sind und nur noch wenige Monate bis zum Ende der Amtszeit übrig sind, für die sie bis 2028 gewählt wurde. Dennoch hält sie fest an der Entschlossenheit, internationale Instanzen anzurufen, und äußert Bedenken hinsichtlich der Anfälligkeit der Rechtssicherheit in Paraguay. Sie erinnert an Verurteilungen, die das Land bereits vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen willkürlicher Amtsenthebungen erhalten hat.

Der Präsident des Kongresses, Basilio Bachi Núñez, der Hauptverantwortliche für den Ausschluss von González, hatte angedeutet, er werde die Rückkehr der ehemaligen Senatorin blockieren, falls das Gericht zu ihren Gunsten entscheiden sollte, zog diese Aussage jedoch später zurück.

Quellen (2)

Aktualisiert: 06.06.2026, 05:15