Paraguay hat im April 2026 ein neues Programm für Daueraufenthaltsgenehmigungen für ausländische Investoren namens „Paraguay Investor Pass“ eingeführt. Die Maßnahme wurde durch die Resolution 0283/2026 des Ministeriums für Industrie und Handel (MIC) umgesetzt und ermöglicht es Ausländern, direkt eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten, ohne zuvor zwei Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis leben zu müssen.
Das Programm sieht vier Investitionsvarianten vor. Die produktive Option erfordert eine Mindestinvestition von 70.000 US-Dollar und einen Geschäftsplan, der mindestens fünf reguläre Arbeitsplätze schafft. Für die touristische Variante sind 150.000 US-Dollar erforderlich, während die immobilienwirtschaftliche und die finanzielle Variante jeweils eine Mindestinvestition von 200.000 US-Dollar vorsehen.
Bei Immobilieninvestitionen kann der Nachweis durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag oder eine privatrechtliche Vereinbarung erbracht werden, sofern mindestens 30 Prozent des Kaufpreises bereits gezahlt wurden. Die Immobilie darf nicht ausschließlich privat oder familiär genutzt werden, sondern muss Einkommen generieren, eine Wertsteigerung erfahren oder produktiv genutzt werden.
Für die finanzielle Variante muss die Mindestinvestition von 200.000 US-Dollar über ein von der Wertpapieraufsicht der Zentralbank Paraguays (BCP) zugelassenes Institut erfolgen. Die Mittel müssen mindestens zwei Jahre angelegt bleiben, wobei jährlich eine Meldung erforderlich ist.
Das Einheitliche System für Unternehmensgründung und -schließung (Suace) hat nach Eingang der vollständigen Unterlagen bis zu fünf Werktage Zeit, die Bescheinigung für ausländische Investoren (CIE) auszustellen. Die Gesamtbearbeitungsdauer für die Daueraufenthaltsgenehmigung hängt jedoch von den weiteren Schritten bei der Einwanderungsbehörde ab, deren Bearbeitungszeit in der Resolution nicht festgelegt ist.
