Paraguay und Argentinien unterzeichnen Abkommen über Gerichtsentscheidungen und die sichere Rückkehr von Kindern

Paraguay und Argentinien haben am 31. August 2026 in Buenos Aires zwei Abkommen unterzeichnet, die die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Urteile sowie die internationale Rückführung von Kindern und sichere Rückkehrverfahren erleichtern sollen. Die Vereinbarungen müssen noch die innerstaatlichen Verfahren beider Länder durchlaufen, um in Kraft zu treten.

Paraguay und Argentinien unterzeichnen Abkommen über Gerichtsentscheidungen und die sichere Rückkehr von Kindern

Paraguay und Argentinien haben am 31. August 2026 in Buenos Aires zwei Abkommen über die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Ländern unterzeichnet. Die Verträge regeln die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie die internationale Rückführung von Kindern und sichere Rückkehrverfahren.

Die Dokumente wurden von den Außenministern Rubén Ramírez Lezcano (Paraguay) und Pablo Quirno (Argentinien) unterzeichnet. Das paraguayische Außenministerium erklärte, die Vereinbarungen sollten Verfahren verlässlicher und wirksamer machen, die eine koordinierte Zusammenarbeit der Behörden beider Länder erfordern – insbesondere in einer Grenzregion mit intensivem Personen-, Waren- und Kapitalverkehr.

Das Abkommen über internationale Rechtshilfe in Bezug auf Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen schafft Mechanismen, damit gerichtliche Entscheidungen eines Landes im jeweils anderen anerkannt und vollstreckt werden können, sofern die im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Nach Angaben des paraguayischen Außenministeriums soll die Umsetzung des Rahmens Menschen und Wirtschaftsteilnehmern mit rechtlichen Verbindungen in beiden Ländern mehr Sicherheit geben und zu einer schnelleren und verlässlicheren justiziellen Zusammenarbeit beitragen.

Das zweite Abkommen ist das Abkommen über internationale justizielle Zusammenarbeit in Fragen der internationalen Rückführung von Kindern und sicheren Rückkehrverfahren. Es sieht eine Abstimmung zwischen paraguayischen und argentinischen Behörden in Fällen vor, die Kinder und Jugendliche betreffen – etwa bei internationaler Kindesentziehung oder -verbringung. Die Kooperationsmechanismen sollen unter Wahrung der erforderlichen Verfahrensgarantien und mit Blick auf das Kindeswohl angewendet werden.

„Die Abkommen spiegeln das feste Bekenntnis der Republik Paraguay und der Republik Argentinien wider, unsere strategische Partnerschaft durch effiziente und wirkungsvolle rechtliche Instrumente zu vertiefen“, erklärte Ramírez Lezcano während der Unterzeichnungszeremonie.

Die Außenministerien beider Länder stellten die Vereinbarungen als Instrumente dar, die schnellere und besser abgestimmte gerichtliche Antworten ermöglichen sollen. Das Abkommen über Urteile könnte Privatpersonen und Unternehmen zugutekommen, die in beiden Ländern rechtliche Verpflichtungen oder Entscheidungen zu erfüllen haben. Das Abkommen über Kinder soll verhindern, dass Streitigkeiten zwischen Erwachsenen die Unsicherheit über die Rückkehr oder den Schutz der Minderjährigen verlängern.

Unabhängig davon wurde der Betrieb der Fußgängerbrücke La Fraternidad eingeschränkt. Sie verbindet Nanawa im Departamento Presidente Hayes mit Clorinda in der argentinischen Provinz Formosa. Die Maßnahme löste Beschwerden von Behörden und Anwohnern aus, während die Stadtverwaltung von Clorinda mitteilte, sie arbeite an einer Lockerung der Schließzeiten.

Die unterzeichneten Dokumente müssen noch die innerstaatlichen Verfahren beider Länder durchlaufen, bevor sie Wirkung entfalten. Danach wird sich zeigen, wie die Mechanismen von Gerichten, Behörden und betroffenen Familien genutzt werden; in den jeweiligen Fällen gelten dabei die Verfahrensgarantien und das Kindeswohl.

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Quellen (3)

Aktualisiert: 02.09.2026, 01:00