Paraguayischer Oberster Gerichtshof zahlt hohe Gehälter an Ehefrau eines Richters ohne Nachweis der Schulbildung

Der Oberste Gerichtshof Paraguays zahlt der Ehefrau eines seiner Richter ein monatliches Gehalt von über 22 Millionen Guaraní für die Position der Generaldirektorin, ohne dass ihre Schulbildung in den offiziellen Unterlagen dokumentiert ist. Juristen kritisieren die Ernennung als rechtswidrig und ethisch fragwürdig.

Paraguayischer Oberster Gerichtshof zahlt hohe Gehälter an Ehefrau eines Richters ohne Nachweis der Schulbildung

Der Oberste Gerichtshof Paraguays hat eingeräumt, dass keine Unterlagen über die Schulbildung von María Verónica Lina Sienra Bertón vorliegen, die als Generaldirektorin für Verfassungsgarantien der Justiz tätig ist. Dennoch erhält sie ein monatliches Gehalt von über 22 Millionen Guaraní. Sienra Bertón ist die Ehefrau des Richters Luis María Benítez Riera.

Die Information wurde als Antwort auf einen Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen über die Transparenzstelle der Justiz bekannt. Der Gerichtshof erklärte, dass die Schulbildung der Beamtin nicht im Personalverwaltungssystem erfasst war, weshalb das Feld „Beruf“ in einer automatisch generierten Datei für das System SICCA leer blieb. Damit die Datei verarbeitet werden konnte, wurde das Feld ausgefüllt und „aufgrund eines unbeabsichtigten materiellen Fehlers“ als „Hochschulabsolventin“ eingetragen. Der Gerichtshof betonte, dass keine Angaben zu ihrer Ausbildung in den offiziellen Unterlagen vorlägen.

Der Antrag auf Auskunft war durch eine Diskrepanz ausgelöst worden: In ihrer Erklärung gegenüber dem Rechnungshof gab Sienra Bertón an, einen Schulabschluss der Sekundarstufe zu besitzen, während in den Unterlagen der Justiz ihr Beruf als „Hochschulabsolventin“ vermerkt war.

Der Fall löste heftige Reaktionen von Berufsverbänden und Juristen aus. Der Verfassungsrechtler Hugo Estigarribia bezeichnete die Situation als „skandalös“ und forderte die sofortige Entlassung der Beamtin sowie ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Richter, die diese Unregelmäßigkeit billigten. Er argumentierte, dass die verfassungsrechtliche Anforderung der Eignung für das Amt gemäß Artikel 47 der Nationalverfassung nicht erfüllt worden sei – und das in einer Schlüsselposition.

Die Präsidentin des Anwaltsverbands von Alto Paraná, Nidia Silvero de Prieto, verglich den Fall mit dem des ehemaligen Richters Hernán Rivas, der in frühere Kontroversen verwickelt war, und nannte ihn „beschämend“. Sie stellte öffentlich die Frage, warum Sienra Bertón weiterhin im Amt bleibe.

Weitere Juristen übten ebenfalls Kritik an der Ernennung. Der Anwalt Juan Sosa Bareiro erklärte, die Berufung und der Verbleib der Ehefrau eines Richters in einer hohen Position stellten „zumindest einen ethischen Verstoß“ dar. Er fragte, warum eine solche Ernennung notwendig sei, wenn es langjährige Karrierebeamte mit angemessener Qualifikation – teilweise mit Auslandserfahrung – gebe, die die Stelle hätten besetzen können.

Trotz der öffentlichen Kritik und der Forderungen nach Maßnahmen bleibt die Generaldirektorin bis auf Weiteres im Amt. Die Richter des Obersten Gerichtshofs haben sich bislang nicht zu korrigierenden Schritten geäußert, was die Kritik an der Personalpolitik und den ethischen Standards innerhalb der Justiz weiter verstärkt.

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Quellen (3)

Aktualisiert: 25.08.2026, 01:00