Paraguays Abgeordnetenkammer soll Gesetzentwurf zu falschen Anzeigen beraten

Die Abgeordnetenkammer Paraguays soll einen Gesetzentwurf beraten, der die Höchststrafe für falsche Anzeigen zu als Straftaten eingestuften Sachverhalten von fünf auf sechs Jahre erhöht und eine wirtschaftliche Entschädigung vorsieht.

Paraguays Abgeordnetenkammer soll Gesetzentwurf zu falschen Anzeigen beraten

Die Abgeordnetenkammer Paraguays setzte einen Gesetzentwurf als ersten Punkt auf die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzung. Er erhöht die Höchststrafe für eine falsche Anzeige von fünf auf sechs Jahre, wenn sie sich auf Sachverhalte bezieht, die als Straftaten gelten. Laut dem Bericht kamen die Änderungen aus dem Senat zurück, ohne den Kern des Entwurfs zu verändern. Der Justizausschuss empfahl, die Senatsfassung anzunehmen; stimmt die Abgeordnetenkammer ihr zu, gilt der Entwurf als vom Kongress verabschiedet und wird der Exekutive zur Verkündung oder zum Veto vorgelegt.

Der von Yamil Esgaib, Abgeordneter der Colorado-Partei (ANR), eingebrachte Vorschlag ändert Artikel 289 des paraguayischen Strafgesetzbuchs, das durch Gesetz Nr. 1.160/1997 eingeführt wurde. Das geltende Recht sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe vor. Die vorgeschlagene Änderung würde die Höchststrafe auf sechs Jahre anheben und die Tat als Verbrechen statt lediglich als Vergehen einstufen. Die Senatsfassung sieht außerdem die Anwendung der in Artikel 59 genannten „composición“ sowie eine wirtschaftliche Entschädigung vor.

Bei einer öffentlichen Anhörung wandten Teilnehmer ein, dass die composición bereits in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sei und die vorgeschlagene Ergänzung daher zu einer Überregulierung führen könnte. Während der Senatsdebatte wurde zudem gewarnt, höhere Strafen könnten berechtigte Anzeigen verhindern, insbesondere bei Gewalt gegen Frauen, wo bereits Angst vor einer Anzeige und Misstrauen gegenüber dem Justizsystem bestünden.

Der Bericht stellte diese Bedenken in Zusammenhang mit der Kontroverse um Hernán Rivas, einen ehemaligen Senator der Colorado-Partei, und Vorwürfen zu seinem Hochschulabschluss und seinem Einfluss in Gremien, die über Richter und Staatsanwälte urteilen. Teilnehmer der Debatte äußerten außerdem die Sorge, eine missbräuchliche Auslegung des Gesetzes könne Anzeigeerstatter treffen. Dies sind in der Debatte geäußerte Bedenken, keine nachgewiesenen Folgen des Vorschlags.

Ein weiteres im Bericht angeführtes Beispiel war der Fall „Pupitres Chinos“. Dabei ging es um eine Anzeige wegen möglicher überhöhter Preise bei Käufen von Schulmöbeln, in der Justo Zacarías Irún, Direktor von Itaipú, genannt wurde. Die Staatsanwaltschaft wies die Anzeige zurück. Der Fall wurde als Anlass für die Sorge angeführt, eine höhere Strafe könne auch von Korruptionsanzeigen abschrecken; er belegt jedoch nicht, dass die Anzeige falsch war.

Die Empfehlung, die Änderungen des Senats anzunehmen, stammt vom Justizausschuss, dessen Vorsitzender Esgaib ist. Nimmt die Abgeordnetenkammer die Senatsfassung an, gilt der Entwurf als verabschiedet und wird der Exekutive zur Verkündung oder zum Veto vorgelegt. Der Vorschlag ist noch nicht in Kraft.

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Quellen (1)

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