Der Senat hat den Gesetzentwurf, der die Strafen für falsche Anzeigen verschärft, mit Änderungen beschlossen und ihn an die Abgeordnetenkammer zurückverwiesen. Diese muss nun entscheiden, ob sie die Änderungen akzeptiert oder an der Fassung vom 26. Mai festhält. Der Entwurf ist noch nicht in Kraft getreten.
Der von dem Abgeordneten Yamil Esgaib von Honor Colorado – einer Gruppierung innerhalb der Colorado-Partei, die dem ehemaligen Präsidenten Horacio Cartes nahesteht – eingebrachte Entwurf ändert und erweitert Artikel 289 des paraguayischen Strafgesetzbuchs. Die neue Fassung sieht bis zu sechs Jahre Haft sowie die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung für Personen vor, die aufgrund einer falschen Anschuldigung in Untersuchungshaft genommen wurden.
Während der Beratungen im Senat legte der Rechtsausschuss Anpassungen vor, die vom Senator Derlis Maidana, ebenfalls von Honor Colorado, eingebracht wurden. Mit der Verabschiedung der Änderungen geht das Verfahren zurück an die Abgeordnetenkammer, die entweder den geänderten Text übernehmen oder auf der ursprünglichen Fassung bestehen kann.
Befürworter der Regelung argumentieren, dass vorsätzlich falsche Anschuldigungen wirtschaftliche Verluste, familiäre Zerrüttungen, gesellschaftliche Schäden und ungerechte Gerichtsverfahren verursachen können. Der liberale Senator Líder Amarilla verwies auf Fälle, in denen Männer wegen schwerer Straftaten – darunter auch Kindesmissbrauch – angezeigt worden seien und sich später herausgestellt habe, dass die Vorwürfe auf persönlichen Konflikten beruhten.
Die Kritik richtet sich vor allem auf die Gefahr, dass die Strafandrohung berechtigte Anzeigen verhindern könnte. Rafael Filizzola warnte, dass eine Höchststrafe von sechs Jahren eine abschreckende Wirkung auf Meldungen von Korruption, Gewalt und Missbrauch haben und auch journalistische Recherchen beeinträchtigen könnte. Zudem stellte er die Verhältnismäßigkeit des Entwurfs infrage und verwies darauf, dass in einigen Ländern Verleumdung und üble Nachrede aus dem Strafrecht gestrichen und in den zivilrechtlichen Bereich überführt worden seien.
Esperanza Martínez wies auf die Folgen für Frauen hin, die von häuslicher Gewalt oder Missbrauch betroffen sind. Die Senatorin betonte, dass die Angst vor möglichen Konsequenzen besonders schutzbedürftige Personen davon abhalten könnte, sich an die Behörden zu wenden – insbesondere in frühen Phasen der Ermittlungen, in denen noch keine ausreichenden Beweise vorlägen.
Yolanda Paredes lenkte die Debatte teilweise auf die Rolle der Staatsanwaltschaft. Sie kündigte an, einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 288 des Strafgesetzbuchs vorzulegen, um die Beteiligung des Anzeigenden am Verfahren zu stärken und eine aktivere Mitwirkung im Ermittlungsverlauf zu ermöglichen.
Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Abgeordnetenkammer. Bis der Text erneut verabschiedet und in Kraft gesetzt wird, gelten weiterhin die bestehenden Regelungen, während das Parlament darüber diskutiert, wie falsche Anschuldigungen sanktioniert werden können, ohne Opfer und Personen, die tatsächliche Straftaten anzeigen, zu behindern.
