Paraguays Migrationsbehörde verzeichnet 3.080 Sicherheitsverfahren bis August 2026

Die Nationale Migrationsdirektion Paraguays registrierte von Januar bis August 2026 über 3.000 migrationsbezogene Sicherheitsverfahren, darunter Ausreiseverbote, Einreiseverweigerungen, Abschiebungen, Überstellungen an Sicherheitskräfte und Auslieferungen.

Paraguays Migrationsbehörde verzeichnet 3.080 Sicherheitsverfahren bis August 2026

Die Nationale Migrationsdirektion Paraguays verzeichnete von Januar bis August 2026 insgesamt 3.080 migrationsbezogene Sicherheitsverfahren an Grenzübergängen und Flughäfen des Landes. Die Erhebung umfasst Ausreiseverbote, Einreiseverweigerungen für Ausländer, Abschiebungen, Überstellungen an Sicherheitskräfte sowie Auslieferungsverfahren.

Die Ausreiseverbote beliefen sich auf 1.642 Fälle. In 1.271 Fällen fehlten die erforderlichen Reisedokumente, während 217 Fälle Minderjährige ohne Reiseerlaubnis betrafen. Zudem wurden 132 Ausreiseverbote aufgrund gerichtlicher Entscheidungen verhängt, 18 wegen Haftbefehlen, drei auf Ersuchen der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und eine Festnahme stand im Zusammenhang mit der Nationalen Antidrogenbehörde (SENAD), der paraguayischen Behörde zur Bekämpfung des Drogenhandels.

Die Einreiseverweigerungen für Ausländer erreichten 1.141 Fälle. Venezolaner führten die Statistik mit 379 Fällen an, gefolgt von Brasilianern (251), Argentiniern (192), Kolumbianern (78) und chinesischen Staatsbürgern (59). Insgesamt waren Reisende aus über 40 Nationalitäten betroffen, darunter Kuba, Libanon, Bolivien, Peru, Dominikanische Republik, Türkei, Ecuador, Guatemala, Bangladesch, Haiti, Panama, Laos, Serbien, Syrien und Tunesien.

Im selben Zeitraum wurden 177 Abschiebungen durchgeführt: 110 auf administrativem Weg und 67 aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Brasilianer machten mit 135 Fällen den Großteil aus. Die Migrationsbehörde verzeichnete außerdem 88 Überstellungen an Sicherheitskräfte, darunter 62 paraguayische Staatsbürger, sowie 32 Auslieferungsverfahren.

Bei den Auslieferungsverfahren mit paraguayischer Beteiligung richteten sich 16 an Argentinien, fünf hatten ihren Ursprung in Brasilien und zwei in Argentinien. Weitere Fälle betrafen argentinische und brasilianische Staatsbürger sowie je einen Spanier, Peruaner und Bolivianer, die in ihre Herkunftsländer oder andere Staaten überstellt wurden.

Im August wurde einem US-Bürger am Grenzübergang Infante Rivarola an der Grenze zu Bolivien die Einreise verweigert, nachdem eine Überprüfung Vorstrafen in seinem Heimatland ergab. Am Grenzübergang Puerto Falcón an der Grenze zu Argentinien wurde ein bulgarischer Staatsbürger abgeschoben, nachdem er versucht hatte, mit gefälschten Dokumenten einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Überprüfung ergab zudem einen Haftbefehl in Argentinien und eine von Belgien beantragte internationale Fahndung der Interpol.

Die Kategorien unterscheiden sich in ihrer Natur: Einige Maßnahmen resultieren aus Dokumentenpflichten, wie der Reiseerlaubnis für Minderjährige, während andere auf gerichtlichen Entscheidungen, polizeilicher Zusammenarbeit oder Einreisekontrollen beruhen. Die Gesamtzahl bezieht sich daher auf administrative und operative Verfahren und stellt keine einheitliche Zählung von Personen dar, die als kriminell eingestuft oder abgeschoben wurden.

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Quellen (2)

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