Paraguayische Justiz leitet Amtsenthebungsverfahren gegen Richterin ein, die gefälschte Zertifikate verwendet haben soll

Der Richter Miguel Ángel Palacios Méndez hat dem Antrag auf Amtsenthebung gegen die Richterin Librada Beatriz Peralta Céspedes stattgegeben, die beschuldigt wird, gefälschte akademische Zertifikate vorgelegt zu haben, um Punkte für ihre berufliche Laufbahn zu sammeln. Die Anklage deutet darauf hin, dass die Dokumente digital manipuliert wurden, indem Unterschriften eingescannt und eingefügt wurden.

Der Strafrichter für Garantien Miguel Ángel Palacios Méndez hat an diesem Mittwoch das Verfahren zum Amtsenthebungsantrag gegen die Strafrichterin von Pedro Juan Caballero, Librada Beatriz Peralta Céspedes, offiziell eingeleitet. Die Richterin wird beschuldigt, gefälschte akademische Zertifikate verwendet zu haben, um Punkte für ihre berufliche Laufbahn zu erlangen.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Peralta Céspedes digital drei Nachweise über postgraduale Kurse im Straf- und Jugendrecht aus dem Jahr 2023 eingereicht haben. Eine Prüfung durch den Richterrat und die Justizschule ergab jedoch, dass die Richterin nie für diese Kurse eingeschrieben war. Vorläufige technische Gutachten zeigten, dass die drei Bescheinigungen identische Unterschriften der Behördenvertreter und der Notarin aufwiesen, was darauf hindeutet, dass die Unterschriften eingescannt und digital eingefügt wurden.

Angesichts des Ablaufs der Frist zur Vorlage der Originaldokumente in physischer Form erließ Richter Palacios den Zwischenbeschluss Nr. 372. Die Verfügung informiert offiziell das Richteranklagegericht (Jurado de Enjuiciamiento de Magistrados, JEM) über den Beginn des Amtsenthebungsverfahrens und leitet die 149 Seiten der Akte zur Prüfung an das Plenum des Obersten Gerichtshofs weiter.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt Leonardi Guerrero, beantragte eine Frist von sechs Monaten, um die Ermittlungsphase abzuschließen. Da keine Haft der Beschuldigten beantragt wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft an, alternative Sicherungsmaßnahmen wie ein Ausreiseverbot und eine finanzielle Kaution zu beantragen, sobald die Richterin formell dem Gericht unterstellt wird.