Zaffaroni warnt vor Ausbreitung des Strafrechtsdenkens und Demokratieabbau in Lateinamerika

Eugenio Raúl Zaffaroni warnte während eines Besuchs in Paraguay vor der zunehmenden Straflust, dem sogenannten Lawfare und der Schwächung polizeilicher und institutioneller Strukturen, die die Demokratie in Lateinamerika bedrohen. Er kritisierte die Langsamkeit des Interamerikanischen Gerichtshofs, den übermäßigen Einsatz abgekürzter Verfahren und plädierte dafür, künstliche Intelligenz nur als unterstützendes Werkzeug der Justiz einzusetzen.

Zaffaroni warnt vor Ausbreitung des Strafrechtsdenkens und Demokratieabbau in Lateinamerika

Der argentinische Jurist Eugenio Raúl Zaffaroni erklärte, Lateinamerika erlebe einen Vormarsch des Strafrechtsdenkens, der gezielten juristischen Verfolgung und eine Schwächung demokratischer Garantien. Die Äußerungen fielen während seines Besuchs in Paraguay, wo ihm die Nationale Universität Asunción (UNA) die Ehrendoktorwürde verlieh.

Zaffaroni, ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof Argentiniens und ehemaliger Richter am Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR), bezeichnete das sogenannte Lawfare – den „juristischen Knebel“ – als Instrument, mit dem Justizsysteme genutzt werden, um politische Gegner aus dem Weg zu räumen. Seiner Ansicht nach kann diese Methode von Regierungen unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung eingesetzt werden und stelle eine direkte Gefahr für die Demokratie dar.

„Der Rechtsstaat ist ein ständiger Kampf für Gleichheit vor dem Gesetz“, betonte der Jurist. Seiner Einschätzung nach hätten Länder wie Argentinien, Paraguay und andere Mitglieder des Mercosur Rückschritte bei der Verwirklichung dieses Ideals erlebt, auch wenn es historisch nie einen perfekten Rechtsstaat gegeben habe.

Zaffaroni kritisierte zudem die Schwächung der Polizeikräfte in der Region. Seiner Meinung nach könnten niedrige Löhne und mangelnde Investitionen in Technologie eine symbiotische Beziehung zwischen Teilen der Polizei und kriminellen Märkten begünstigen. „Ein Staat ohne Polizei existiert nicht“, warnte er und fügte hinzu, dass eine marode Polizei zur Entstehung eines chaotischen Staates beitragen könne.

Bei der Bewertung des interamerikanischen Systems bezeichnete der ehemalige Richter den IAGMR als institutionell schwach und erklärte, dass die lange Zeitspanne zwischen Anzeige und Urteil dessen Fähigkeit einschränke, Opfern schnell zu helfen. Zunächst müsse der Fall bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Washington eingereicht werden, bevor er an das Gericht gelangt. Zaffaroni verglich das Modell mit dem europäischen System, in dem Opfer direkt vor dem Gerichtshof klagen können.

Er wies darauf hin, dass der jährliche Haushalt des Interamerikanischen Gerichtshofs etwa fünf Millionen US-Dollar betrage und dass ein Teil der Mittel früher von internationaler Zusammenarbeit abhängig gewesen sei. Seiner Einschätzung nach würden Entscheidungen leichter umgesetzt, wenn sie finanzielle Entschädigungen vorsähen, während Maßnahmen zur Verhinderung neuer Menschenrechtsverletzungen auf größeren Widerstand stießen.

Der Jurist kritisierte außerdem den übermäßigen Einsatz abgekürzter Verfahren in den lateinamerikanischen Strafjustizsystemen. Seiner Ansicht nach seien akkusatorische Strafprozessordnungen eingeführt worden, ohne dass die notwendige Infrastruktur – einschließlich ausreichend Personal, Gerichte und Verhandlungssäle – vorhanden gewesen sei. Dies habe dazu geführt, dass viele Fälle durch Absprachen statt durch vollständige Gerichtsverfahren gelöst würden. „Wir tauschen Untersuchungshaft ohne Verurteilung gegen Verurteilung ohne Prozess“, fasste er zusammen.

Die Kritik steht im Zusammenhang mit seinen Erfahrungen in Paraguay. 1995 war Zaffaroni als internationaler Berater des Instituts für Strafrechtswissenschaften Paraguays tätig. Später vertrat er als Anwalt die Anklage im Fall der Entführung von María Edith Bordón de Debernardi. Er verließ das Verfahren, nachdem er zum Richter am Obersten Gerichtshof Argentiniens ernannt worden war, und erklärte sich später im Fall Arrom und Martí gegen Paraguay vor dem IAGMR für befangen.

Zur Nutzung künstlicher Intelligenz in der Justiz sprach sich Zaffaroni dafür aus, sie nur als unterstützendes Werkzeug einzusetzen. Die oberste Pflicht von Richtern und Anwälten bestehe darin, eigene Ehrlichkeit und Verantwortung zu wahren, ohne juristische Argumentation oder Urteilsbegründung an die Technologie zu delegieren.

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Quellen (2)

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