Sedeco fordert vollständiges Veto gegen Gesetz zur Rückgabe beglichener Schuldscheine

Die Verbraucherschutzbehörde Sedeco hat ein vollständiges Veto gegen das Gesetz beantragt, das Gläubiger zur Rückgabe beglichener Schuldscheine verpflichtet und eine Strafe in Höhe von 20 Prozent des Dokumentenwerts vorsieht. Sie begründet dies mit einer unzulässigen Ausweitung ihrer Zuständigkeiten auf Konflikte zwischen Privatpersonen. Bis zur Entscheidung der Exekutive gelten weiterhin die bestehenden Regelungen.

Sedeco fordert vollständiges Veto gegen Gesetz zur Rückgabe beglichener Schuldscheine

Die Ministerin der Secretaría de Defensa del Consumidor y del Usuario (Sedeco), Sara Irún, hat die Exekutive aufgefordert, das Gesetz, das die Rückgabe von Schuldscheinen nach Begleichung der Schuld vorschreibt und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsieht, vollständig abzulehnen. Der Antrag wurde über das Ministerium für Industrie und Handel (MIC) eingereicht, das als Schnittstelle zur Regierung fungiert.

Der Senat hatte in der vergangenen Woche die von der Abgeordnetenkammer vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf angenommen. Der verabschiedete Text sieht vor, dass der Gläubiger das Dokument zurückgeben muss, sobald die Verpflichtung erloschen ist, und bei unrechtmäßiger Zurückhaltung eine Strafe in Höhe von 20 Prozent des Wertes des Schuldscheins fällig wird.

Irún erklärte, dass die Sedeco bereits jetzt gegen Unternehmen oder Gläubiger vorgeht, die beglichene Dokumente nicht zurückgeben. Laut ihr ermöglicht die Verordnung der Behörde Geldstrafen zwischen 50 und 10.000 täglichen Mindestlöhnen, je nach Schwere und Umständen des Einzelfalls.

Die Ministerin kritisiert zudem den Wortlaut des Gesetzes, da es den Aufgabenbereich der Sedeco auf Konflikte zwischen Privatpersonen ausdehnt. „Wir sind eine Verwaltungsbehörde, wenn ein Verbraucherverhältnis vorliegt“, betonte sie. Ihrer Auffassung nach dürfe die Behörde weder die Justiz ersetzen noch außerhalb der vorgesehenen Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz tätig werden.

Der Gesetzentwurf wurde vor dem Hintergrund des sogenannten „Schuldschein-Mafia“-Skandals eingebracht, der mit umstrittenen gerichtlichen Forderungen und der Verwendung von Schuldscheinen in verschiedenen Verfahren zusammenhängt. Irún räumte ein, dass die Initiative eine Reaktion auf dieses Problem darstelle, betonte jedoch, dass der Zweck keine Norm mit unklaren institutionellen Grenzen rechtfertige.

Ein mögliches Veto hängt noch von der Entscheidung der Exekutive ab. Bis dahin entfaltet das vom Kongress verabschiedete Gesetz keine Wirkung, und die Rückgabe beglichener Dokumente unterliegt weiterhin den bestehenden administrativen und gerichtlichen Regelungen.

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Quellen (1)

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