Anwältin klagt über Versuch, Fall der Schmutzkampagne der Regierung Peña zu vertuschen

Die Anwältin Cecilia Pérez hat den Vorwurf erhoben, dass die Überweisung der Anzeigen über die „Schmutzige Kampagne" der Regierung von Santiago Peña an den Rechnungshof durch den Generalstaatsanwalt Emiliano Rolón Fernández einen Versuch darstelle, den Fall zu vertuschen. Sie wies auf Verfahrensmängel, Unterlassungen bei der Beweissicherung und eine ungleiche Behandlung im Vergleich zu anderen Ermittlungen hin.

Der Generalstaatsanwalt Emiliano Rolón Fernández hat die Strafanzeigen zur sogenannten „schmutzigen Kommunikationskampagne" der Regierung von Santiago Peña an den Rechnungshof (CGR) weitergeleitet – jener Affäre, die als „La Red Desinformante" bekannt wurde und in der es um ein angebliches System geht, das Mittel sozialer Programme für digitale Schmutzkampagnen gegen Regierungsgegner umgeleitet haben soll. Die Überweisung stieß jedoch auf scharfe Kritik von der Anwältin Cecilia Pérez, der Rechtsvertreterin des Anzeigenerstatters Hugo Javier Portillo Sosa. Sie identifizierte sieben Verfahrensfehler und erklärte, die Entscheidung ziele lediglich darauf ab, „den Fall mit institutionellem Schmuck zu schließen".

Die Strafanzeige war bei der Wirtschafts- und Korruptionskammer der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche des Ministeriums für Informations- und Kommunikationstechnologien (Mitic) und weiterer Behörden erhoben worden. Der Fall deutete auf ein angebliches System der Umleitung öffentlicher Gelder hin, die ursprünglich für Sozialprogramme wie „Hambre Cero", „Che Róga Porã" und den „Plan SUMAR" bestimmt waren, um digitale Schmutzkampagnen zu finanzieren. Recherchen von Journalisten hatten die kolumbianische Agentur Digimarketing SAS als gemeinsames Bindeglied zwischen der offiziellen Werbung für diese Programme und der digitalen Angriffsplattform „Despierta Paraguay" entlarvt.

Cecilia Pérez, die auch von dem Anwalt Ezequiel Santagada beraten wird, ordnete die festgestellten Mängel in drei Ebenen ein. Die erste sei ein „unheilbarer innerer Widerspruch": Wenn eine Akte eröffnet sei – wie der Hinweis auf die Staatsanwältin Soledad Machuca und die Eingangsnummer 5956 nahelege –, müsse dem Fall ein Staatsanwalt zugewiesen sein, eine formelle Aktennummer vorliegen und der Richter für Verfahrsicherung informiert worden sein. „Das Fehlen dieser Mitteilung verstoße gegen Artikel 302 der Strafprozessordnung. Ist keine Akte eröffnet, entbehre die Weiterleitung an den Rechnungshof jeder prozessualen Verknüpfung mit dem Strafrechtssystem", erklärt die ehemalige Ministerin.

Auf der zweiten Ebene wies Pérez auf einen methodischen Fehler bei der Anwendung des Maßstabs von Artikel 302 der Strafprozessordnung hin. Demnach sei die Schwelle der „ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" mit einer für die Phase der Sachprüfung unangemessenen Strenge gefordert worden, wobei objektive, öffentlich zugängliche Beweismittel aus Transparenzregistern digitaler Plattformen ignoriert worden seien. Die dritte Ebene bestehe in einem Unterlassungsmangel mit irreversiblen Folgen, da im Kontext einer systematischen Beweisvernichtung keine dringenden Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden seien. „Dadurch wurde die Zerstörung von Beweismitteln ermöglicht, die nicht mehr wiederhergestellt werden können", sagte sie.

Die Anwältin betonte, dass die Überweisung an den Rechnungshof keine prozessuale Lösung darstelle, sondern lediglich eine verkleidete Einstellung des Falls. Der Rechnungshof als Behörde der Verwaltungskontrolle könne Verträge prüfen und Unregelmäßigkeiten im Management aufklären, verfüge aber nicht über die notwendigen Befugnisse, um digitale Beweismittel in Echtzeit zu sichern oder strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. „Dafür ist nur ein Staatsanwalt mit eröffneter Ermittlung und ein Richter für Verfahrensicherung geeignet, der die entsprechenden einstweiligen Maßnahmen genehmigt", schloss sie.

Das von der Verteidigung vorgelegte Dokument stellt zudem die angebliche Ungleichbehandlung durch die Staatsanwaltschaft in anderen Fällen in Frage. Laut Pérez und Santagada sei die Anzeige gegen den ehemaligen Präsidenten der Sozialversicherung IPS, Jorge Brítez, wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten mit erheblicher Beschleunigung behandelt worden, obwohl sie eine Woche nach der Anzeige von Portillo eingereicht worden war. „Dieser Kontrast ist nicht bloß anekdotisch: Er ist rechtlich relevant, weil die Gleichheit in der Anwendung des Strafprozessrechts eine verfassungsrechtliche Garantie darstellt. Wendet die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Maßstäbe bei Dringlichkeit und Sachprüfung auf formal ähnliche Fälle an – Anzeigen wegen Umleitung öffentlicher Gelder –, je nachdem, wer der Beschuldigte ist, stellt dies eine prozessuale Willkür dar, die angefochten werden kann", betonten sie.

Bislang haben sich weder die Staatsanwaltschaft noch der Rechnungshof öffentlich zu den Kritiken der Verteidigung des Anzeigenerstatters geäußert.

Quellen (1)

Aktualisiert: 03.06.2026, 12:51