Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTESS) hat ein neues summarisches und verkürztes Verfahren für Fälle der Nichteinhaltung der Zahlung des neuen Mindestlohns von 3.044.000 Guaraníes eingeführt, der am 1. Juli in Kraft trat. Das Verfahren, das eine maximale Frist von 30 Arbeitstagen hat, soll die Nachzahlung der den Arbeitnehmern zustehenden Beträge beschleunigen.
Laut Alejandra Garcete, Direktorin für Soziale Sicherheit des MTESS, hat ein Unternehmen nach Anzeige des Verstoßes bis zu 30 Tage Zeit, die geschuldeten Beträge an die Mitarbeiter vollständig zu begleichen. Das Sonderverfahren wahrt das Recht auf Verteidigung des Arbeitgebers, zielt aber darauf ab, Verstöße im Zusammenhang mit der Gehaltsanpassung von 5 % schnell zu beenden.
Anzeigen können persönlich in der Zentrale oder in den Regionalstellen des Ministeriums, anonym über WhatsApp unter (0993) 308-100 oder über die offizielle Website der Behörde erstattet werden. Bisher habe das MTESS nach eigenen Angaben noch keine formellen Beschwerden wegen Nichteinhaltung erhalten.
Unternehmen, die den neuen Mindestlohn nicht zahlen, müssen mit Geldstrafen von 10 bis 30 Tagesmindestlöhnen pro betroffenem Arbeitnehmer rechnen. Der Wert des Tagesmindestlohns stieg auf 117.077 Guaraníes, während das Tagesgehalt für Monatsgehaltsempfänger bei 101.467 Guaraníes liegt.
Das MTESS warnt davor, dass im August landesweit stichprobenartige Kontrollen beginnen werden. Die Maßnahme wird durch das Dekret Nr. 6225 der Exekutive und die Resolution Nr. 670/2026 des Ministeriums selbst gestützt.
Wirtschaftsanalysten weisen darauf hin, dass die Erhöhung eine Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darstellt, die mehr als 90 % des paraguayischen Unternehmenssektors ausmachen. Es besteht die Befürchtung, dass die höheren Arbeitskosten die Preise des Grundwarenkorbes in die Höhe treiben und damit die Kaufkraft schmälern, die die Anpassung eigentlich bewahren soll.
