DNIT listet 4.669 Steuerpflichtige mit feststehenden Steuerschulden auf – 96 % sind Kleinunternehmer

Die paraguayische Steuerbehörde DNIT hat 4.669 Steuerpflichtige mit feststehenden Steuerschulden erfasst, von denen 96 % Kleinunternehmer sind.

DNIT listet 4.669 Steuerpflichtige mit feststehenden Steuerschulden auf – 96 % sind Kleinunternehmer

Die paraguayische Steuer- und Zollbehörde DNIT veröffentlichte Anfang August 2026 ein Verzeichnis mit 4.669 Steuerpflichtigen, die über eine beglaubigte Steuerschuld verfügen. Dieses Dokument stellt einen vollstreckbaren Steuerbescheid dar und ermöglicht der Behörde, Vollstreckungsmaßnahmen zur Eintreibung der Schulden einzuleiten. Die erfassten Steuerpflichtigen weisen Steuerschulden auf, die seit mehr als 90 Tagen überfällig sind.

Die Aufschlüsselung nach Unternehmensgröße zeigt eine deutliche Konzentration im Segment der Kleinunternehmer. Von den insgesamt 4.669 Fällen entfallen 4.481 auf Kleinunternehmer, was 96,0 % entspricht. Mittlere Steuerpflichtige sind mit 179 Fällen (3,8 %) vertreten, während Großunternehmen nur neunmal (0,2 %) aufgeführt sind. Auf jeden mittleren Steuerpflichtigen kommen somit etwa 25 Kleinunternehmer.

Wichtig ist, dass die veröffentlichten Daten keine Angaben zu den geschuldeten Beträgen pro Steuerpflichtigem oder Kategorie enthalten. Daher lässt sich nicht ableiten, in welchem Segment der größte wirtschaftliche Schuldenbetrag anfällt. Die 96 %-Angabe bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl der Steuerpflichtigen mit Zahlungsrückständen, nicht auf die Gesamtsumme der ausstehenden Steuereinnahmen in Guaraní.

Bei den neun aufgelisteten Großunternehmen handelt es sich um verschiedene ausstehende Verpflichtungen, darunter Mehrwertsteuer, allgemeine Unternehmenssteuer, Mehrwertsteuer-Rückbehalte, Gewerbesteuer sowie Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten. Einige Unternehmen weisen mehrere offene Posten auf.

Aus Sicht der Steuerverwaltung stellt der hohe Anteil an Kleinunternehmern eine operative Herausforderung dar, da die Behörde tausende Einzelfälle zur Regularisierung oder Beitreibung bearbeiten muss. Die DNIT weist darauf hin, dass die Listen dynamisch sind und sich durch Zahlungen oder andere Maßnahmen nach der Veröffentlichung ändern können.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn

Quellen (1)

Aktualisiert: 17.08.2026, 01:00