Der ehemalige Senator und frühere Präsident des Richteranklagegerichts (JEM), Enrique Bacchetta, erklärte, er habe die Abgeordnetenkammer 2020 vor Zweifeln am Anwaltstitel von Hernán Rivas gewarnt. In einem aktuellen Interview berichtete Bacchetta, er habe nach Rivas’ Amtsantritt im JEM im September jenes Jahres eine offizielle Mitteilung an das Parlament gerichtet und vor einer möglichen „institutionellen Tragödie“ gewarnt. Damals kursierten bereits Veröffentlichungen, wonach die Universidad Sudamericana den Titel von Rivas nie in Luque registriert habe und das Bildungs- und Wissenschaftsministerium (MEC) die Abschlüsse der Hochschule nicht anerkenne.
Bacchetta kritisierte zudem die Nominierung von Rivas zum JEM-Präsidenten durch Enrique Kronawetter und Oscar Paciello, die vom damaligen Präsidenten Mario Abdo Benítez berufen worden waren. Auch Orlando Arévalo, als Vizepräsident vorgesehen, stand wegen seiner Qualifikation in der Kritik. „Stellen Sie sich das vor“, schloss der Ex-Senator und verwies auf die Bedeutung des Gremiums für das paraguayische Justizsystem.
Inzwischen fördert der Strafprozess gegen Hernán Rivas, den die Staatsanwaltschaft wegen Verwendung eines inhaltlich falschen Titels angeklagt hat, Unregelmäßigkeiten in den vorgelegten Dokumenten zutage. Das Studienzeugnis des Ex-Senators enthält zahlreiche grobe Rechtschreibfehler. Numerische Noten sind falsch geschrieben, etwa „Custro“ für die Zahl 4, „Einco“ oder „Onco“ für die 3, und in einem Fall steht neben der Note 1 das Wort „Tres“.
Darüber hinaus führt das Dokument eine Fachrichtung namens „Metroiologia Científica“ auf, neben weiteren Fehlern, die in einem akademischen Papier auffallen. In den ersten Verhandlungstagen sagte ein ehemaliger Rektor der Universidad Sudamericana aus, er habe Rivas’ Anwaltstitel im Auto unterzeichnet und den Ex-Senator nie Lehrveranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen sehen.
Das Gerichtsverfahren soll nun klären, ob die vorgelegten Unterlagen echt sind und unter welchen Umständen der Titel ausgestellt wurde, um zu entscheiden, ob es sich bei den Unregelmäßigkeiten um bloße Verwaltungsfehler oder um die von der Anklage behaupteten Verstöße handelt.
