Familien müssen für Minderjährige eine gerichtliche Reisegenehmigung für die Ferien beantragen

Für Auslandsreisen während der Winterferien benötigen paraguayische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen begleitet werden, eine kostenlose gerichtliche Genehmigung. Diese kann persönlich bei Gerichtsstellen, per öffentlicher Urkunde oder auf elektronischem Wege beantragt werden und muss anschließend legalisiert werden.

Familien müssen für Minderjährige eine gerichtliche Reisegenehmigung für die Ferien beantragen
KI-generierte Illustration.

Die Winterferien in Paraguay beginnen am 13. Juli, und viele Familien, die internationale Reisen mit Kindern und Jugendlichen planen, sollten auf die erforderlichen Dokumente achten, um Probleme an den Grenzen zu vermeiden. Die wichtigste Voraussetzung ist die gerichtliche Genehmigung für Auslandsreisen Minderjähriger, die erforderlich ist, wenn das Kind nicht von beiden Elternteilen begleitet wird.

Das Verfahren ist kostenlos, kann am selben Tag durchgeführt werden und muss persönlich bei der Friedensrichterstelle am Wohnort des Kindes beantragt werden. Der anwesende Elternteil muss die originale Geburtsurkunde des Kindes, die eigenen Personalausweise sowie die des anderen Elternteils und jeweils Kopien davon mitbringen. Wenn das Kind mit einer dritten, volljährigen Person reist, ist auch eine Kopie des Personalausweises dieses Begleiters vorzulegen.

In Fällen, in denen ein Elternteil nicht persönlich erscheinen kann, kann die Genehmigung durch einen beglaubigten notariellen Akt oder auf telematischem Wege erteilt werden, wie es die Verfügung Nr. 1.654/2022 des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) vorsieht.

Nach Erhalt der vom Richter unterzeichneten Genehmigung muss das Dokument legalisiert werden. In der Hauptstadt erfolgt die gerichtliche Legalisierung durch das Generalsekretariat des Obersten Gerichtshofs im Justizpalast. In einigen Ortschaften des Departamentos Central stellen die Friedensrichterstellen das Dokument bereits mit einem QR-Code aus, der die digitale Signatur ersetzt und diesen Schritt beim Obersten Gerichtshof überflüssig macht.

Der letzte Schritt ist die Legalisierung im Außenministerium in Asunción, die 58.550 Guaraníes kostet. Je nach Bestimmungsland kann auch eine Apostille für das Dokument erforderlich sein, die 215.500 Guaraníes kostet. Die Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit im Ministerium sind von Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr.

Quellen (1)

Aktualisiert: 11.07.2026, 01:37