Paraguays Generalstaatsanwalt Emiliano Rolón Fernández hat den Obersten Gerichtshof und die Sicherheitsbehörden aufgefordert, den Schutz von Staatsanwälten in mündlichen Verhandlungen zu verstärken. Der paraguayische Staatsanwaltsverband beantragte separat dringende vorsorgliche Maßnahmen für Verónica Valdez und Jorge Arce, die die Anklage im Verfahren gegen den ehemaligen Minister Arnaldo Giuzzio vertreten.
Auslöser war ein Wortwechsel in einem Gerichtsflur nach der Verhandlung vom 24. August. Der Verband wertete Giuzzios Äußerungen gegenüber den beiden Staatsanwälten als direkte Drohung und beantragte verstärkte Sicherheitsvorkehrungen in Gängen und Zugängen zum Verhandlungssaal sowie eine Begleitung beim Betreten, während des Aufenthalts und beim Verlassen des Justizpalasts. Es handelt sich dabei um vorsorgliche Schutzanträge und um die Position der Generalstaatsanwaltschaft und des Verbands, nicht um eine gerichtliche Feststellung, dass eine Bedrohung vorlag.
Giuzzio wies diese Deutung kategorisch zurück. Er erklärte, Valdez und Arce weder bedroht noch eingeschüchtert zu haben. Den Wortwechsel beschrieb er als scharfe Kritik daran, dass Vorwürfe gegen Ex-Präsident Horacio Cartes seiner Ansicht nach nicht untersucht würden. Seine Kritik habe sich insbesondere gegen Staatsanwalt Jorge Arce gerichtet, der nach Giuzzios Darstellung die Einstellung einer Anzeige gegen Cartes beantragt habe und an Ermittlungen zu mutmaßlichen Seprelad-Leaks beteiligt sei.
Gegen Giuzzio läuft ein Verfahren wegen des Vorwurfs der schweren passiven Bestechung und Erpressung im Zusammenhang mit Marcus Vinicius Espíndola Marqués de Pauda. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ein Fahrzeug genutzt zu haben, das mit Espíndola verbunden gewesen sei; dieser habe später versucht, gepanzerte Ausrüstung und kugelsichere Westen an den Staat zu liefern. Die Ausschreibungen wurden nicht eröffnet. Die Verteidigung bezeichnet das Verfahren als politische Vergeltung für Giuzzios frühere Vorwürfe gegen Cartes. Das ist die Position der Verteidigung; über die strafrechtlichen Vorwürfe muss das Gericht entscheiden.
Der Vorfall im Flur und das zugrunde liegende Strafverfahren sind getrennt zu beurteilen. Die vorliegenden Berichte dokumentieren die gegensätzlichen Darstellungen und die beantragten Vorsichtsmaßnahmen; sie belegen weder eine strafrechtliche Verantwortung für den Wortwechsel noch entscheiden sie die Vorwürfe gegen Giuzzio.
