Dem Erklärartikel zufolge gilt die Mehrwertsteuer in Paraguay für bestimmte Warenverkäufe, Dienstleistungen und Einfuhren; genannt werden Steuersätze von 5 % und 10 %.
Laut Beitrag berechnen Steuerpflichtige Mehrwertsteuer auf Verkäufe (Steuerschuld) und können die auf mit ihrer Tätigkeit verbundene Einkäufe gezahlte Steuer abziehen (Vorsteuer). Die Differenz zwischen Steuerschuld und Vorsteuer entscheidet dem Artikel zufolge darüber, ob ein Betrag an die Steuerbehörde zu zahlen ist oder ein Guthaben verbleibt.
Der Beitrag sagt, dass Geschäftsvorfälle durch gültige Unterlagen belegt sein müssen, und beschreibt Anforderungen an Belege für steuerpflichtige Verkäufe und Dienstleistungen sowie an tätigkeitsbezogene Einkäufe und Ausgaben. Welche Anforderungen gelten, sollte anhand der aktuellen DNIT-Hinweise geprüft werden.
Dem Artikel zufolge können selbstständige Anbieter persönlicher oder beruflicher Dienstleistungen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, für bestimmte Ausgaben Vorsteuer geltend machen: etwa für persönliche Gesundheitsausgaben; für Lebensmittel, begrenzt auf 30 % der in den Kaufbelegen enthaltenen Vorsteuer; für Fortbildungen mit Bezug zur erbrachten Dienstleistung; sowie für Versorgungs- und Telekommunikationsleistungen, die ausschließlich der Erbringung der steuerpflichtigen Dienstleistung dienen. Der Beitrag nennt außerdem Büroausgaben, Ausrüstung, Berufskleidung, bestimmte Fahrzeugkosten und beauftragte professionelle Dienstleistungen. Ob einzelne Ausgaben abzugsfähig sind, sollte anhand der aktuellen DNIT-Hinweise geprüft werden.
Der Beitrag beschreibt ein monatliches Verfahren: Verkaufs- und Einkaufsbelege sammeln, Steuerschuld und Vorsteuer berechnen, Unterlagen prüfen und das Ergebnis ermitteln. Er empfiehlt, die Erklärung im DNIT-System „Marangatu“ einzureichen und bis zum jeweils geltenden Fälligkeitstermin zu zahlen, um mögliche Strafen und Zuschläge zu vermeiden. Zu Verfahren und Fristen sollten die aktuellen DNIT-Hinweise konsultiert werden.
