Paraguay führt Protokoll zur Bekämpfung von Menschenhandel an Grenzen ein

Paraguay hat ein neues verbindliches Protokoll verabschiedet, das Migrationsbeamte an allen Grenzübergängen des Landes verpflichtet, Fälle von Menschenhandel während routinemäßiger Kontrollen zu erkennen und zu melden.

Paraguay führt Protokoll zur Bekämpfung von Menschenhandel an Grenzen ein

Die Nationale Migrationsdirektion Paraguays (Dirección Nacional de Migraciones, DNM) hat ein neues Protokoll zur verstärkten Erkennung von Menschenhandelsfällen an Grenzkontrollstellen genehmigt. Das "Protokoll zur Früherkennung von Menschenhandelssituationen an Migrationskontrollstellen der Republik Paraguay" wurde durch die Resolution DNM Nr. 599/2026 formalisiert, die anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel veröffentlicht wurde.

Das Dokument legt standardisierte Verfahren fest, die Migrationsinspektoren bei der Identifizierung von Verhaltensweisen oder Umständen befolgen müssen, die auf Menschenhandel während routinemäßiger Kontrollen hinweisen könnten. Das Instrument zielt darauf ab, die institutionelle Kapazität und die Koordination mit spezialisierten Behörden zu stärken und so zur Prävention, Früherkennung und zum Schutz potenzieller Opfer an den Ein-, Aus- und Durchreiseorten des Landes beizutragen.

Bei Anhaltspunkten muss der Beamte eine erste Bewertung vornehmen und ein "Protokoll über migrationsbehördliches Handeln bei möglichen Menschenhandelssituationen" erstellen, ein offizielles und vertrauliches Dokument, das die Fakten und ergriffenen Maßnahmen festhält. Das Protokoll verlangt die unverzügliche Meldung an die Abteilung gegen Menschenhandel der Nationalpolizei und an die Spezialisierte Einheit zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen der Staatsanwaltschaft.

In Fällen mit Minderjährigen unter 18 Jahren muss auch die Kinder- und Jugendbeauftragte des Ministeriums für öffentliche Verteidigung benachrichtigt werden. Die Richtlinie ist für alle zugelassenen Migrationskontrollstellen des Landes verbindlich, einschließlich Landgrenzübergängen, Flusshäfen und internationalen Flughäfen.

Die Umsetzung des Protokolls obliegt der Generaldirektion für Migrationsbewegungen und der Generaldirektion für internationale Angelegenheiten, die für die Verwaltung der erfassten Fallakten und die Durchführung kontinuierlicher Schulungsprogramme für das Grenzpersonal zuständig sind. Die Maßnahme basiert auf nationalen Gesetzen wie dem Gesetz Nr. 4788/2012 zur umfassenden Bekämpfung des Menschenhandels und dem Migrationsgesetz Nr. 6984/2022 sowie auf internationalen Verpflichtungen Paraguays, einschließlich regionaler Abkommen des Mercosur.

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Quellen (2)

Aktualisiert: 31.07.2026, 01:30