Paraguayische Abgeordnetenkammer beschließt höhere Strafen für Beamte, die Gefängnisausbrüche ermöglichen

Die paraguayische Abgeordnetenkammer hat einen Gesetzentwurf von Yamil Esgaib verabschiedet, der das Strafgesetzbuch ändert und Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für Beamte vorsieht, die Gefangenen zur Flucht verhelfen. Der Entwurf wurde an den Senat weitergeleitet.

Paraguayische Abgeordnetenkammer beschließt höhere Strafen für Beamte, die Gefängnisausbrüche ermöglichen

Die Abgeordnetenkammer hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Artikel 294 des Gesetzes Nr. 1.160/97 – das paraguayische Strafgesetzbuch – ändert und Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für Fälle vorsieht, in denen Beamte, die für die Bewachung von Gefangenen zuständig sind, deren Flucht ermöglichen. Der von Abgeordneten Yamil Esgaib eingebrachte Entwurf wird nun vom Senat geprüft.

Der Text war bereits in allgemeiner Form gebilligt worden, und sein Inhalt wurde am Dienstag, dem 15. September 2026, festgelegt. Die Initiative sieht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren für Personen vor, die einen Gefangenen befreien, zur Flucht anstiften oder auf andere Weise zur Flucht beitragen. Auch der Versuch soll bestraft werden.

Wenn ein Beamter beteiligt ist, der aufgrund seiner Aufgaben die Flucht hätte verhindern müssen, erhöht sich die Strafe auf fünf bis 15 Jahre. Die Regelung betrifft insbesondere Bedienstete des Strafvollzugssystems und andere Sicherheitskräfte mit direkten Überwachungs- und Bewachungsaufgaben.

Der Entwurf sieht zudem strengere Strafen für sogenannte Massenfluchten vor, die im Text als Fälle definiert werden, in denen mehr als eine inhaftierte Person entkommt. Die Begründung verweist darauf, dass solche Vorfälle eine größere Organisation, Logistik und Zusammenarbeit erfordern können – insbesondere, wenn kriminelle Strukturen und Kontakte innerhalb und außerhalb der Gefängnisse beteiligt sind.

Als Argumente werden unter anderem Gefängnisausbrüche der letzten Jahre in verschiedenen Haftanstalten des Landes sowie die mögliche koordinierte Beteiligung von Beamten, Sicherheitskräften und Personen aus kriminellen Organisationen angeführt. Die Initiatoren bewerten die aktuellen Strafen als unzureichend angesichts solcher Vorgänge.

Die Verabschiedung durch die Abgeordnetenkammer ändert die geltenden Strafvorschriften noch nicht. Der Entwurf wird nun vom Senat geprüft, der über das weitere Gesetzgebungsverfahren entscheiden muss. Eine mögliche Gesetzesänderung hängt von den nächsten Schritten im parlamentarischen Verfahren ab.

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Quellen (1)

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