Senat äußert Besorgnis über Verzögerung des Obersten Gerichtshofs im Atlas-Conmebol-Verfahren

Das Verfahren Banco Atlas–Conmebol ruht seit April, während der Oberste Gerichtshof über einen Befangenheitsantrag berät. Der Senat verabschiedete eine Erklärung, in der er sich besorgt über die Verzögerung zeigt, und beantragte in einer gesonderten Abstimmung Informationen zur Kampagne Paraguay Gigante vom MITIC.

Senat äußert Besorgnis über Verzögerung des Obersten Gerichtshofs im Atlas-Conmebol-Verfahren

Das als Banco Atlas–Conmebol–Leoz bekannte Verfahren ruht seit April, während die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs Paraguays noch nicht über einen Befangenheitsantrag gegen Mitglieder des Berufungsgerichts für Wirtschaftsdelikte und organisierte Kriminalität entschieden hat. Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Senat am 29. September eine Erklärung, in der er sich besorgt über die Verzögerung zeigt. Dies löste eine Debatte über die verfassungsrechtlichen Grenzen parlamentarischer Stellungnahmen zu einem laufenden Gerichtsverfahren aus.

Der von Senator Dionisio Amarilla vorgelegte Text wurde ohne Aussprache und in weniger als einer Minute mit Stimmen aus verschiedenen Fraktionen angenommen. Die Erklärung hält fest, dass die Verzögerung den regulären Fortgang des Verfahrens beeinträchtigt. Zugleich stellt sie klar, dass sie weder bewertet, ob dem Befangenheitsantrag stattgegeben werden sollte, noch strafrechtliche Verantwortung zuschreibt oder der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vorgreifen will.

Solange der Zwischenstreit anhängig ist, kann das Berufungsgericht die noch zur Prüfung ausstehenden Rechtsmittel nicht behandeln. Auch die notwendigen Schritte, damit das Gericht einen Termin für die Vorverhandlung ansetzt, können nicht vorangebracht werden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben und beantragt, den Fall vor einem Strafgericht mündlich zu verhandeln.

Zu den Angeklagten zählen Miguel Ángel „Miki“ Zaldívar, Präsident der Banco Atlas, und Mitglieder des Verwaltungsrats. Die Anklage wirft ihnen mutmaßliche Geldwäschegeschäfte mit Mitteln vor, die aus illegalen Aktivitäten des verstorbenen ehemaligen Conmebol-Präsidenten Nicolás Leoz stammen sollen. Über diese Vorwürfe muss noch gerichtlich entschieden werden.

Im Mittelpunkt der Kontroverse steht Artikel 248 der paraguayischen Verfassung. Er weist die Entscheidung in streitigen Verfahren der Justiz zu und untersagt Mitgliedern der anderen Staatsgewalten, richterliche Aufgaben zu übernehmen, Verfahren auszusetzen oder in Gerichtsverfahren einzugreifen. Die Vorschrift sieht außerdem vor, dass entsprechende Handlungen unwiderruflich nichtig sind. Wer die Unabhängigkeit der Justiz verletzt, ist demnach fünf Jahre lang von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen; daneben gelten die gesetzlich vorgesehenen Strafen.

Der verabschiedete Text vertritt die Auffassung, die Erklärung sei eine institutionelle Stellungnahme zur Verzögerung und greife nicht in die Entscheidung der Richter ein. Rafael Filizzola argumentierte dagegen, die Erklärung könne den Obersten Gerichtshof unter Druck setzen und Artikel 248 widersprechen. Auch Eduardo Nakayama beantragte eine Überprüfung der Abstimmung; über den Antrag wurde mangels Beschlussfähigkeit nicht abgestimmt. Filizzola und Ever Villalba kündigten an, die Aufhebung der weiterhin geltenden Erklärung beantragen zu wollen.

Als separater Tagesordnungspunkt verabschiedete der Senat in einer gesonderten Abstimmung einen Antrag auf Auskunft vom Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologien (MITIC) zur Kampagne „Soy Paraguayo, Soy Gigante“, die als „Paraguay Gigante“ bekannt ist. Die außerordentliche Sitzung war wegen der Kommunalwahlen am 4. Oktober vorgezogen worden. Der von Rafael Filizzola eingebrachte Antrag verlangt Angaben zu den erstellten und verbreiteten Materialien – darunter Videos, Radiowerbung, Grafiken, digitale Inhalte, Werbegeschenke, Messestände und Außenwerbung – sowie zu Auftragsvergabe und Durchführung der Kampagne.

Dem Antrag zufolge soll das MITIC Angaben zu den beteiligten Lieferanten, Agenturen und Medienunternehmen samt ihren jeweiligen einheitlichen Steuerregisternummern (RUC) sowie zu den nach Ausgabenart aufgeschlüsselten Auftrags-, Ausführungs- und Zahlungsbeträgen machen. Außerdem verlangt der Antrag Informationen zu den Finanzierungsquellen, darunter den Staatshaushalt, eigene Mittel und Fonds oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit Itaipu Binacional, dem Technologiepark Itaipu und Yacyretá. Ebenfalls erfragt werden die kumulierten Gesamtkosten und noch nicht ausgeführten Beträge.

Ebenfalls angefordert wurden Verträge, Arbeitsaufträge, Ausführungsnachweise, Bescheinigungen und Abnahmeprotokolle. Der Antrag verlangt zudem Angaben zu den technischen und rechtlichen Kriterien für die Auswahl von Agenturen und Medienunternehmen sowie zur Verteilung der Werbung. Für Anzeigen auf Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads und X werden Überwachungsberichte und Kennzahlen zu Reichweite, Impressionen und Klicks verlangt.

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Quellen (5)

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