Staatsanwaltschaft wirft Richter aus Capitán Bado versuchte Geldwäsche vor – Immobilien im Fall „Cabeça Branca“ versteigert

Die Staatsanwaltschaft Paraguays hat den Zivil- und Handelsrichter von Capitán Bado, Cristhian Ariel Sánchez Zaracho, wegen des Verdachts der versuchten Geldwäsche angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, die Versteigerung zweier Immobilien angeordnet zu haben, die mit dem Drogenhändler Luiz Carlos da Rocha, bekannt als „Cabeça Branca“, in Verbindung stehen – trotz bestehender strafrechtlicher Beschlagnahmeverbote.

Staatsanwaltschaft wirft Richter aus Capitán Bado versuchte Geldwäsche vor – Immobilien im Fall „Cabeça Branca“ versteigert

Die Staatsanwaltschaft Paraguays hat den Zivil- und Handelsrichter von Capitán Bado, Cristhian Ariel Sánchez Zaracho, wegen des Verdachts der versuchten Geldwäsche in der Form der Vereitelung von Einziehungen angeklagt. Die Staatsanwälte Christian Benítez und Verónica Valdez Rivas beantragten zudem die Aufhebung seiner richterlichen Immunität und forderten sechs Monate Zeit, um die Ermittlungen abzuschließen.

Gegenstand des Falls sind zwei Immobilien der Biocombustible Brasilero S.A. (Biobras S.A.), die in Azotey liegen und zur Estancia Nelly gehören: das Grundstück 262, Flurstück 56, und das Grundstück 262, Flurstück 57. Die Liegenschaften waren beschlagnahmt und der Nationalen Behörde für die Verwaltung beschlagnahmter und eingezogener Vermögenswerte (Senabico) übergeben worden, die für die Verwaltung von durch die Justiz eingezogenen Vermögenswerten zuständig ist.

Die Immobilien standen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Drogenhandels, Geldwäsche und damit verbundener Straftaten gegen den Brasilianer Luiz Carlos da Rocha, bekannt als „Cabeça Branca“. Laut Anklage bestanden vorsorgliche Maßnahmen, darunter ein Verbot von Verfügungen und Verträgen sowie die Erwartung einer Einziehung durch die Strafjustiz.

Die Senabico hatte den Richter im August 2023 über diese Beschränkungen informiert. Dennoch ordnete Sánchez Zaracho am 8. November desselben Jahres eine öffentliche Versteigerung im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens an. Die beiden Immobilien wurden für 2 Milliarden Guaraní an die Grupo Paraná S.A. zugeschlagen.

Dokumente der Generaldirektion für öffentliche Register, einer Einrichtung des Obersten Gerichtshofs, die im Oktober und November 2023 auf Antrag des Richters selbst ausgestellt worden waren, bestätigten das bestehende Verfügungsverbot. Im April 2024 genehmigte der Richter die vorläufige Eintragung der Immobilien zugunsten des Käufers, doch die Eintragung wurde abgelehnt, da das strafrechtliche Verbot weiterhin bestand.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Richter zudem vor, die Teilnahme von Personen ohne Genehmigung der Senabico am Verfahren zugelassen und Gilberto Suárez als Vertreter des Unternehmens benannt zu haben, gegen den ein Strafverfahren läuft und der per Haftbefehl gesucht wird. Diese Vorwürfe sind Teil der Anklage und müssen noch gerichtlich geprüft werden.

Der Antrag wurde an das für Wirtschaftsstraftaten und Korruption zuständige Strafgericht in Asunción übermittelt. Die Anklage stellt keine Verurteilung dar: Die dem Richter vorgeworfenen Handlungen müssen noch ermittelt und gerichtlich bewertet werden.

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Quellen (2)

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