Gericht ordnet Festnahme von Ex-Gouverneur von Central an, der wegen Veruntreuung von Pandemiemitteln verurteilt wurde

Die paraguayische Justiz hat die Festnahme des ehemaligen Gouverneurs von Central, Hugo Javier González, und seines ehemaligen Kabinettchefs angeordnet, um eine zehnjährige Haftstrafe zu verbüßen. Die endgültige Verurteilung erfolgte im Fall der Veruntreuung von Pandemiemitteln, bekannt als "Phantom-Bauprojekte".

Gericht ordnet Festnahme von Ex-Gouverneur von Central an, der wegen Veruntreuung von Pandemiemitteln verurteilt wurde

Der Strafvollzugsrichter Carlos Mendoza ordnete die Festnahme des ehemaligen Gouverneurs des Departamentos Central, Hugo Javier González Alegre, der künstlerisch als "N° 2" bekannt ist, und seines ehemaligen Kabinettchefs, Miguel Ángel Robles Ibarra, an. Die am 3. August 2026 getroffene Entscheidung hebt deren ambulante Haftentlassung auf und bestimmt, dass sie in das Gefängnissystem überstellt werden, um eine zehnjährige Haftstrafe anzutreten.

Das im Januar 2025 von einem auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Gericht gefällte Urteil wurde im Juli 2026 von der Strafkammer des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) bestätigt und ist damit rechtskräftig. Der Fall, bekannt als "Phantom-Bauprojekte", betraf die Veruntreuung öffentlicher Mittel, die zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bestimmt waren, und verursachte der Regierung (Gobernación) von Central einen Schaden von 5,105 Milliarden Guaraníes.

Während des Prozesses wurde nachgewiesen, dass die Angeklagten gefälschte und kopierte Rechnungen verwendeten, um nie ausgeführte öffentliche Bauprojekte zu rechtfertigen. Miguel Ángel Robles Ibarra wurde als Hauptinitiator des Systems bezeichnet, während Hugo Javier als Gouverneur die Überweisungen autorisierte.

Neben den beiden wurden im selben Verfahren vier weitere ehemalige Mitarbeiter verurteilt. Javier Marcelo Rojas Giménez, Lourdes Lezcano Decoud, Luis Eduardo Allende Araújo und Modesta Valiente Escobar erhielten Haftstrafen von zwei Jahren, deren Vollstreckung ausgesetzt wurde. Sie wurden angewiesen, sich innerhalb von 72 Stunden vor Gericht zu melden.

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Quellen (4)

Aktualisiert: 04.08.2026, 01:30