Paraguay: G. 117.077 Geldbuße bei Nichtteilnahme an der Kommunalwahl am 4. Oktober

Wahlbehörden erläutern, wie Nichtwähler ermittelt werden, und beraten über Entschuldigungen und die Einziehung der Geldbuße. Das Wahllokal lässt sich im TSJE-Portal prüfen. Mitzubringen ist der physische Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist.

Paraguay: G. 117.077 Geldbuße bei Nichtteilnahme an der Kommunalwahl am 4. Oktober

Wer bei Paraguays Kommunalwahl am 4. Oktober nicht abstimmt, muss mit einer Geldbuße von G. 117.077 rechnen. Das entspricht einem Tagesmindestlohn, erklärte Carlos María Ljubetic, Direktor für Wahlprozesse beim Obersten Wahlgericht (TSJE). El Nacional verweist in einem Bericht vom 1. Oktober auf Artikel 332 des Wahlgesetzes und die Resolution 145/2023 als Grundlage.

Ljubetic erklärte, die Wahlbehörden würden nach der Wahl die Nichtwähler ermitteln und ihnen die Zahlungsweise mitteilen. Bei Nichtzahlung gebe es keine zusätzliche Sanktion: Ziel sei eine höhere Wahlbeteiligung, nicht die Einnahme von Geld. In einem eigenen Interview von ABC Cardinal im Programm La Primera Mañana sagte er außerdem, er befürworte aus grundsätzlichen Überlegungen eine freiwillige Stimmabgabe.

In einem gesonderten Bericht von ABC Color nannte TSJE-Präsident Jorge Bogarín den gerundeten Betrag von G. 117.000. Die Geldbuße sei die einzige derzeit vorgesehene Sanktion. Er betonte jedoch die vorgeschriebenen Verfahrensgarantien und das Recht auf Verteidigung. Die Aufzeichnungen der Wahltische sollen mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden. Eine Plattform soll eine individuelle Abfrage anhand der Ausweisnummer ermöglichen.

Bogarín sagte, ein Formular werde vorbereitet, um vor der Wahl Entschuldigungen wie Krankheit oder einen Aufenthalt im Ausland mit Belegen einzureichen. Auch die Zahlungswege und Verwaltungskonten würden noch in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium angepasst. Diese Aussagen bedeuten nicht, dass das Formular und die Zahlungswege bereits verfügbar sind.

Dass keine zusätzliche Sanktion vorgesehen ist, schließt eine Einziehung der Forderung nicht aus. Laut Bogarín könnte bei länger anhaltender Nichtzahlung nach Ausschöpfung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe und unter Wahrung der Verfahrensgarantien die Procuraduría General de la República mit der Einziehung befasst werden. Die beiden Erklärungen betreffen somit unterschiedliche Fragen: die wahlrechtliche Sanktion und die Beitreibung des geschuldeten Betrags.

El Nacional nennt folgende historische Wahlbeteiligung: 83 Prozent im Jahr 1996, 54 Prozent 2001, 49,95 Prozent 2006, jeweils rund 56 Prozent 2010 und 2015 sowie ungefähr 60 Prozent 2021. Dies sind die von der Zeitung berichteten Zahlen. Ljubetic hält eine Beteiligung von etwa 60 Prozent bei der Wahl am 4. Oktober für akzeptabel.

Das Wahllokal lässt sich im Wählerverzeichnis des TSJE prüfen. Laut den von ABC Color veröffentlichten Hinweisen ist der physische Personalausweis mitzubringen, auch wenn er abgelaufen ist. Für Entschuldigungen und Zahlungen sind die Anweisungen maßgeblich, die die Wahlbehörden veröffentlichen werden.

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Quellen (23)

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