Paraguay senkt Zinssatz für Steuer-Ratenzahlungen ab September 2026 von 1,5 % auf 1,4 % pro Monat

Die paraguayische Regierung hat per Dekret den monatlichen Zinssatz für Ratenzahlungsvereinbarungen von Steuerschulden, die von der DNIT, Paraguays Nationaler Steuerdirektion, verwaltet werden, ab dem 1. September 2026 von 1,5 % auf 1,4 % gesenkt.

Paraguay senkt Zinssatz für Steuer-Ratenzahlungen ab September 2026 von 1,5 % auf 1,4 % pro Monat

Ab dem 1. September 2026 wird der Zinssatz für Ratenzahlungsvereinbarungen von Steuerschulden, die von der DNIT, Paraguays Nationaler Steuerdirektion, verwaltet werden, von 1,5 % auf 1,4 % pro Monat gesenkt.

Die Maßnahme wurde durch das Dekret Nr. 6.478/2026 des Wirtschafts- und Finanzministeriums im Auftrag der Regierung umgesetzt. Die DNIT teilte mit, dass der neue Zinssatz für alle Ratenzahlungsvereinbarungen gilt, die ab Inkrafttreten der Regelung abgeschlossen werden.

Das Dekret legt den Zinssatz für Steuern fest, die von der Generaldirektion für Binnensteuern (GGII) verwaltet werden, einer Abteilung der DNIT, die für die Erhebung der Binnensteuern zuständig ist. Die Regelung ermöglicht es, ausstehende Steuerverbindlichkeiten in von der Finanzverwaltung genehmigten Raten zu begleichen, wobei ein monatlicher Zinssatz von 1,4 % auf den finanzierten Saldo erhoben wird.

Der Zinssatz bleibt damit unter dem Säumniszuschlag für Steuerrückstände, der mit 1,5 % pro Monat festgelegt ist. Diese Obergrenze ergibt sich aus dem Steuergesetz Paraguays (Gesetz Nr. 125/1991), das die Besteuerung von Einkommen, Verbrauch – einschließlich der Mehrwertsteuer – sowie steuerliche Verfahren regelt.

In der Begründung des Dekrets heißt es, die Anpassung diene dazu, den Zinssatz an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und einen Ausgleich zwischen der Regelung von Steuerschulden und der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu schaffen. Die DNIT hatte die Änderung nach Erstellung technischer und rechtlicher Gutachten durch ihre Fachabteilungen beantragt, um die Finanzierungskosten der Ratenzahlungsvereinbarungen zu aktualisieren.

Das Dekret Nr. 6.478/2026 ersetzt ab dem 1. September 2026 das bisher geltende Dekret Nr. 5.028/2021. Für neue Ratenzahlungsvereinbarungen ab diesem Zeitpunkt dient der monatliche Zinssatz von 1,4 % als Referenz. Die konkrete Anwendung hängt von den Bedingungen ab, die die Steuerverwaltung für die jeweilige Vereinbarung genehmigt.

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Quellen (1)

Aktualisiert: 28.08.2026, 01:00