Die Staatsverschuldung Paraguays belief sich im ersten Halbjahr 2026 auf 21,947 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg von 15 Prozent innerhalb von zwölf Monaten. Dieser Betrag entspricht 34,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und bedeutet eine durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von 3.397 US-Dollar – gegenüber 2.974 US-Dollar im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Auslandsverschuldung bleibt mit 18,332 Milliarden US-Dollar (83,5 Prozent der Gesamtschulden) vorherrschend, ihr Anteil sank jedoch um vier Prozentpunkte. Die Inlandsverschuldung stieg im Jahresvergleich um 52,1 Prozent auf 3,615 Milliarden US-Dollar, was 16,5 Prozent der Gesamtverschuldung ausmacht.
Die verstärkte Aufnahme von Krediten auf dem heimischen Markt könnte die Abhängigkeit des Staates von Wechselkursschwankungen verringern und zur Entwicklung des paraguayischen Finanzmarktes beitragen. Allerdings sind die lokalen Zinssätze tendenziell höher, was die Finanzierungskosten des Finanzministeriums in den kommenden Jahren erhöhen könnte.
Der Schuldendienst belief sich im ersten Halbjahr auf 1,551 Milliarden US-Dollar, was 7,1 Prozent des Gesamtschuldenstands entspricht. Davon entfielen 36 Prozent ausschließlich auf Zinszahlungen. Dieser Druck verringert den Spielraum im Staatshaushalt für Investitionen in Infrastruktur und andere öffentliche Ausgaben.
Obwohl das Verhältnis von Schulden zum BIP noch zu den niedrigsten in der Region zählt, überstieg das Wachstum der Verschuldung die reale Wirtschaftsentwicklung. Für die Bürger könnte dies zu einer stärkeren Konkurrenz um Haushaltsmittel und weniger Spielraum für die Ausweitung öffentlicher Leistungen führen, falls die Einnahmen nicht mit den finanziellen Verpflichtungen Schritt halten.
Wirtschafts- und Finanzminister Óscar Lovera kündigte an, dass die Regierung dem Nationalkongress einen neuen Plan zur Haushaltskonsolidierung vorlegen wird. Der Vorschlag sieht ein Defizit von 3,2 Prozent des BIP für 2026, 3,9 Prozent für 2027 und eine Rückkehr auf 1,5 Prozent bis 2028 vor – die Obergrenze, die durch das Haushaltsverantwortungsgesetz festgelegt ist.
Lovera erklärte, die Überarbeitung ziele darauf ab, ausstehende Verpflichtungen gegenüber staatlichen Auftragnehmern zu begleichen, ohne die öffentlichen Investitionen zu unterbrechen. Der Minister verwies zudem auf geringere Steuereinnahmen, die mit einem unter den Haushaltsprognosen liegenden Wechselkurs zusammenhingen.
Das Haushaltsverantwortungsgesetz ermöglicht es dem Kongress, die Regeln für ein Haushaltsjahr auszusetzen, sofern die Regierung dies beantragt – etwa bei nationaler Notlage, internationaler Krise oder einem Rückgang der inländischen Wirtschaftstätigkeit. Die Ausnahme setzt voraus, dass das Defizit unter 3 Prozent des BIP bleibt.
