DNIT und Bankenverband Paraguays beschleunigen Zugang zu Banktransaktionen bei Steuerprüfungen

Die paraguayische Steuer- und Zollbehörde DNIT und der Bankenverband Paraguays bereiten eine integrierte Plattform vor, um den Zugang zu Banktransaktionen bei Steuerprüfungen zu beschleunigen. Die Analyse erfolgt anhand des finanziellen Profils der Steuerpflichtigen, während Steuererklärungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung eingesehen werden dürfen.

DNIT und Bankenverband Paraguays beschleunigen Zugang zu Banktransaktionen bei Steuerprüfungen

Die paraguayische Steuer- und Zollbehörde DNIT bereitet gemeinsam mit dem Bankenverband Paraguays ein System vor, um den Zugang zu Banktransaktionen während Steuerprüfungen und Ermittlungen zu beschleunigen.

Der Mechanismus wird über eine technologische Plattform realisiert, die per Webservice mit den Banken verbunden ist. Dadurch kann die DNIT Finanzdaten schneller anfordern und erhalten, wenn eine Steuerprüfung oder Untersuchung läuft.

DNIT-Direktor Óscar Orué betonte, dass die Neuerung keine automatische Prüfung jeder einzelnen Transaktion bedeutet. „Es geht nicht darum, jeden Bewegungsvorgang zu überprüfen, sondern das Profil des Steuerpflichtigen zu betrachten“, erklärte er.

Im Fokus steht der Abgleich des üblichen finanziellen Verhaltens mit den beim Finanzamt eingereichten Angaben. Bei relevanten Abweichungen kann der Steuerpflichtige während der Prüfung die Herkunft der Beträge erklären und sich verteidigen.

Nach Angaben von Orué ist dieser Zugang zu Bankdaten seit 2020 gesetzlich verankert. Die Vereinbarung schafft daher nach seiner Darstellung keine neue Befugnis für die DNIT, sondern vereinfacht das Verfahren und verkürzt die Zeit für die Informationsbeschaffung.

Operativ soll die geplante Änderung den Datenaustausch beschleunigen, sobald eine Steuerprüfung eröffnet wird. Die Prüfung soll weiterhin auf dem Profil und der finanziellen Vorgeschichte des Steuerpflichtigen beruhen und nicht automatisch jede Transaktion erfassen. Diese Unterscheidung ist für Steuerpflichtige und Unternehmen wichtig, weil sie die praktische Wirkung des Systems erläutert, ohne eine unabhängig bestätigte Änderung der gesetzlichen Befugnisse der DNIT zu behaupten.

Orué wies zudem darauf hin, dass ein vorübergehender Anstieg der Kontobewegungen nicht zwangsläufig neues steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Überweisungen zwischen Familienmitgliedern, die Rückzahlung eines Darlehens oder der verspätete Eingang bereits fakturierter Beträge können das Transaktionsvolumen vorübergehend erhöhen, ohne dass Steuerhinterziehung vorliegt.

In solchen Fällen soll die Analyse die durchschnittlichen Bewegungen und die finanzielle Vorgeschichte des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Ein einmaliger Vorgang, der das übliche Muster nicht wesentlich verändert, gilt für sich genommen nicht als Hinweis auf Unregelmäßigkeiten.

Orué erklärte weiter, dass der Zugriff auf die Daten innerhalb der DNIT auf Mitarbeiter beschränkt ist, deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten dies rechtfertigen. Die Behörde führe Protokolle, die nachvollziehbar machen, wer die Informationen wann und unter welchen Umständen eingesehen habe.

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass Banken Steuererklärungen wie die Einkommensteuererklärung oder die Mehrwertsteuererklärung (IVA) nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Steuerpflichtigen einsehen dürfen. Ohne diese Erlaubnis erhalten die Finanzinstitute keinen Zugang zu diesen Unterlagen.

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Quellen (1)

Aktualisiert: 03.09.2026, 01:00