Oberster Gerichtshof weist Habeas-Corpus-Antrag zurück und bestätigt Untersuchungshaft von Gianina García Troche

Der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs wies den Habeas-Corpus-Antrag für Gianina García Troche einstimmig zurück und bestätigte ihre Untersuchungshaft im Verfahren wegen mutmaßlichen Drogenhandels, damit verbundener Straftaten und Geldwäsche.

Oberster Gerichtshof weist Habeas-Corpus-Antrag zurück und bestätigt Untersuchungshaft von Gianina García Troche

Der Strafsenat des Obersten Gerichtshofs von Paraguay wies den Habeas-Corpus-Antrag zugunsten von Gianina García Troche einstimmig zurück. García Troche wird wegen mutmaßlichen illegalen Drogenhandels, damit verbundener Straftaten und Geldwäsche strafrechtlich verfolgt. Damit bleibt ihre Untersuchungshaft bestehen; der Gerichtshof sah keinen Rechtsverstoß in der Maßnahme.

Der Antrag war von ihrem Anwalt Daniel Garcete gestellt worden, der geltend machte, die Haft sei wegen Verzögerungen im Gerichtsverfahren rechtswidrig geworden. Die Richter Manuel Dejesús Ramírez Candia, María Carolina Llanes und Luis María Benítez Riera sahen jedoch keine Rechtswidrigkeit in der Freiheitsentziehung.

García Troche ist Beschuldigte im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1.358/2022. Die Untersuchungshaft war zunächst durch den Beschluss Nr. 104 vom 21. Mai 2025 angeordnet worden, der von einer vom Strafsenat als zuständig erachteten Behörde erlassen wurde.

In ihrer Entscheidung stellten die Richter fest, dass die nach paraguayischem Recht vorgesehenen Höchstfristen für die Untersuchungshaft noch nicht überschritten waren. Zudem hielten sie fest, dass das zuständige Gericht auf die von der Verteidigung eingereichten Anträge nach einem im Dezember 2025 förmlich gestellten Eilantrag fristgerecht reagiert hatte.

Die Prüfung des Gerichtshofs beschränkte sich auf die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft und stellt keine Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung García Troches für die untersuchten Vorwürfe dar. Sie bleibt daher dem Verfahren unterworfen, während die zuständigen Stellen den Fall weiterbearbeiten.

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Quellen (1)

Aktualisiert: 01.09.2026, 08:51