Richterin Dina Marchuk bleibt bis 75 Jahre im Amt, nachdem der Oberste Gerichtshof im November 2025 die Unabsetzlichkeit beschlossen hat

Die Richterin Dina Marchuk Santacruz, die als Richterin „Ohne Wehklagen“ bekannt ist, blieb bis zum Alter von 75 Jahren im Amt, nachdem der Oberste Gerichtshof im November 2025 einstimmig die Unabsetzbarkeit von ihr und weiteren 31 Richtern beschlossen hatte, die die verfassungs- und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten.

Richterin Dina Marchuk bleibt bis 75 Jahre im Amt, nachdem der Oberste Gerichtshof im November 2025 die Unabsetzlichkeit beschlossen hat
KI-generierte Illustration.

Die Richterin Dina Marchuk Santacruz, im Volksmund als die Richterin „Ohne Wehklagen“ bekannt, ist seit November 2025 bis zum Alter von 75 Jahren im Amt gesichert. In jenem Monat hatte das Plenum des Obersten Gerichtshofs einstimmig die Erklärung der Unabsetzbarkeit für 31 Richter beschlossen, die die verfassungsgesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt dieses Privilegs erfüllten.

Den Antrag hatte Richter Manuel Ramírez Candia Martínez Simón vorgelegt. Nach einer Prüfung durch das Generalamt des Gerichtshofs teilte er mit, dass Richter, Staatsanwälte und Pflichtverteidiger identifiziert worden seien, die jeweils zweimal in ihren Ämtern bestätigt worden waren und seit mehr als zehn Jahren ihr Amt ausübten. Neben den 31 für unabsetzbar erklärten Richtern gewährte der Gerichtshof zudem sechs Staatsanwälten und drei Pflichtverteidigern Dienstplatzgarantie.

Die Richterin stieß eine öffentliche Debatte an, als sie in sozialen Netzwerken ihre akademischen Abschlüsse veröffentlichte, um auf Nachfragen zu reagieren, die aufgekommen waren, nachdem bekannt geworden war, dass sie über ein vom Bildungsministerium ausgestelltes Diplom der Universidad Sudamericana verfügt – einer Hochschule, die derzeit aufgrund mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Studienabschlüssen Gegenstand von Ermittlungen ist. In einem der auf Threads verbreiteten Bilder zeigte Marchuk einen Masterabschluss in Straf- und Strafverfahrensrecht mit Schwerpunkt Adversarial Litigation von der Universidad Columbia de Paraguay und begleitete die Veröffentlichung mit dem Satz: „Für dich, Heulsuse!“

Der Ausdruck „Ohne Wehklagen“ war bereits zuvor viral gegangen, als die Richterin auf Kommentare reagierte, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen der ehemaligen Senatorin Kattya González gegen die Gerichtsrätin María Carolina Llanes standen. Der Satz ist zu einem Markenzeichen der Richterin geworden, das sowohl bei ihren Kritikerinnen und Kritikern als auch bei ihren Befürworterinnen und Befürwortern mit ihr verknüpft wird.

Während die Debatte über die untersuchten Universitätsabschlüsse und das Verhalten von Richtern in sozialen Netzwerken weitergeht, weist die Situation von Dina Marchuk eine Besonderheit auf: Seit November 2025 verfügt sie über die Erklärung der Unabsetzbarkeit, die ihr Verbleib in der Justiz bis zum Alter von 75 Jahren sichert. Demgegenüber hat der Ethikrat des Gerichtshofs – soweit öffentlich bekannt – keinerlei Maßnahmen gegen die Richterin ergriffen.

Quellen (1)

Aktualisiert: 25.06.2026, 08:11